Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen

    Gehwegschaden melden

    Beschreibung

    Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.

    Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

    Hinweise für Greifswald: Gehwegschaden melden

    Online-Dienst

    Klarschiff.HGW Bürgerbeiligung Online

    ID: L100027_120435523

    Beschreibung

    Klarschiff.HGW - Bürgerbeteiligung Rufen Sie die Karte auf setzen Sie Ihre Meldung an die passende Stelle beschreiben Sie Ihre Meldung kurz verfolgen Sie, wie die Stadtverwaltung die Bearbeitung übernimmt.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die Kreis-, Stadt oder Gemeindeverwaltung (als Straßenbaulastträger)

    Zuständigkeit

    je nach Verwaltungsstruktur: (Tief-) Bauamt oder Verkehrsamt

    Ansprechpartner

    66.2.1 Bauhof Verkehrsanlagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Gützkower Straße 70

    17489 Greifswald

    Postfachadresse

    Markt

    Postfach 31 53

    17461 Greifswald

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten mit Termin: * Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr) * Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Sprechzeiten ohne Termin: * Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr * Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 3834 8536-4282

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4281(Sekretariat)

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    keine
    wünschenswert: Lageplan 

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 10 Tage mit Schadensbeseitigung

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtl. Lage

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern. am 29.10.2013

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen melden, Radwegschaden, Schäden an Gemeinde- und Ortsstraßen, Gehwegschaden, Ortschaftsstraße, Gemeindestraße, Straßenschäden, Schlaglöcher, Schlagloch

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de