Gehwegschaden melden
Beschreibung
Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Online-Dienst
LHSN Schäden, Mängel, Störungen und Anliegen melden
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
die Kreis-, Stadt oder Gemeindeverwaltung (als Straßenbaulastträger)
Zuständigkeit
je nach Verwaltungsstruktur: (Tief-) Bauamt oder Verkehrsamt
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Schwerin - SDS - Straßendienst
Beschreibung
Das Straßennetz von Schwerin umfasst rund 350 Kilometer an Wegen und Straßen. Die Mitarbeiter der SDS im Bereich Straßenunterhaltung sorgen dafür, dass die Straßen in einem guten Zustand sind und bleiben. Der Verkehrssicherheit auf den Straßen Schwerins kommt besonders im Winter eine große Bedeutung zu. Sobald die ersten Schneeflocken fallen, startet für die SDS alljährlich die Saison des Winterdienstes.
Adresse
Hausanschrift
Haltestelle Eckdrift
Bus: 7, 16, 13 (nur zeitweise)
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 385 644-3533(Beratung und Öffentlichkeitsarbeit )
Telefon Festnetz: +49 385 644-3522(Straßeninstandhaltung)
Telefon Festnetz: +49 385 644-3521(Oberflächenentwässerung)
Telefon Festnetz: +49 385 633-2633(Winterdienst - Hotline )
E-Mail: info@sds-schwerin.de
Bankverbindung
Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin
Empfänger: Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin
IBAN: DE24 1405 2000 0309 9151 20
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
erforderliche Unterlagen
keine
wünschenswert: Lageplan
Hinweise für Schwerin: Gehwegschaden melden
- wünschenswert: Lageplan; Foto; konkrete Ortsangabe (Adresse)
- wünschenswert: Lageplan; Foto; konkrete Ortsangabe (Adresse)
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
1 bis 10 Tage mit Schadensbeseitigung
Hinweise für Schwerin: Gehwegschaden melden
-
1 bis 10 Tage mit Schadensbeseitigung, in Abhängigkeit der Gefährlichkeit des Schadens
-
1 bis 10 Tage mit Schadensbeseitigung, in Abhängigkeit der Gefährlichkeit des Schadens
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtl. Lage
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern. am 29.10.2013
Stichwörter
Straßenschäden, Gehwegschaden, Schäden an Gemeinde- und Ortsstraßen, Gemeindestraße, Schlaglöcher, Schlagloch, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen melden, Ortschaftsstraße, Radwegschaden