Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
Um entgeltlich Fahrgäste zu befördern, ist eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) nötig.
Beschreibung
Wenn Sie Fahrgäste in einem Kraftfahrzeug befördern und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist, benötigen Sie zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF). Das Gleiche gilt, wenn Sie in einem Krankenkraftwagen entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördern.
Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) ist nicht erforderlich für
- Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes (NATO),
- Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden,
- Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste.
Wenn Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 sind, benötigen Sie eine FzF nur dann, wenn Sie ein Taxi führen.
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zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Hinweise für Ludwigslust-Parchim: Führerschein Fahrgastbeförderung beantragen
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin in den Bereichen der Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen wahr.
Sofern Ihr Wohnsitz sich im Zuständigkeitsbereich der beiden Verwaltungen befindet, können Sie die dort befindliche Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle bzw. alle Bürgerbüros mit Kfz-Zulassung nutzen.
Ansprechpartner
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1
19092 Schwerin
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 115(Behördenrufnummer)
E-Mail: buergerservice@kreis-lup.de
Kontaktperson
Behördenrufnummer 115
Telefon Festnetz: 115
Telefon Festnetz: 03871 115
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR (Fachperson für Datenschutz)
Hausanschrift
E-Mail: datenschutz@kreis-lup.de
Formulare
Abnahme der Ortskenntnisprüfung (Antrag inkl. Hinweise)
Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Bürgerbüro mit Zulassung Parchim
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 115(Behördenrufnummer)
E-Mail: buergerservice@kreis-lup.de
Kontaktperson
Behördenrufnummer 115
Landkreis Ludwigslust-Parchim - kooperatives Bürgerbüro mit Zulassung Ludwigslust
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 115(Behördenrufnummer)
E-Mail: buergerservice@kreis-lup.de
Kontaktperson
Behördenrufnummer 115
Telefon Festnetz: 115
Telefon Festnetz: 03871 115
Stichwörter
Führerschein
Landkreis Ludwigslust-Parchim - kooperatives Bürgerbüro mit Zulassung Hagenow
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 115(Behördenrufnummer)
E-Mail: buergerservice@kreis-lup.de
Kontaktperson
Behördenrufnummer 115
erforderliche Unterlagen
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass)
- gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
- EU-/EWR-Führerschein
- Nachweis, dass die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt sind
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
Falls die FzF für Taxen gelten soll, zusätzlich:
- Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle
Falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll, zusätzlich:
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
Hinweise für Ludwigslust-Parchim: Führerschein Fahrgastbeförderung beantragen
- Augenärztliche Bescheinigung nicht älter als 2 Jahre
- Allgemeinärztliche Untersuchung nicht älter als 1 Jahr
- Leistungspsychologisches Gutachten nicht älter als 1 Jahr
Voraussetzungen
- Für das Führen des Fahrzeugs notwendige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis
- Mindestalter: 21 Jahre
bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen: 19 Jahre - persönliche Zuverlässigkeit
- geistige und körperliche Eignung
- ausreichendes Sehvermögen
- Besitz der EU-/EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B (oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis) seit mindestens zwei Jahren (bei Beschränkung der FzF auf Krankenkraftwagen seit mindestens einem Jahr) oder zweijähriger Besitz der Fahrerlaubnis innerhalb der letzten fünf Jahre
- falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll: Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- falls die FzF für Taxen gelten soll: Bestehen einer Ortskundeprüfung
Rechtsgrundlage(n)
§ 48 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Ludwigslust-Parchim: Führerschein Fahrgastbeförderung beantragen
Im Landkreis Ludwigslust- Parchim beträgt circa 2 Wochen.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Hinweise für Ludwigslust-Parchim: Führerschein Fahrgastbeförderung beantragen
Führerschein zur Fahrgastbeförderung
Meldung an das ZFER ohne Probe (126.2): 1,00 EUR
Auskunft aus dem VZR (145): 3,30 EUR
Prüfung eines Antrages (201): 5,10 EUR
Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (202.1): 34,50 EUR
Gesamt: 43,90 EUR
Ersatz Führerschein zur Fahrgastbeförderung
Meldung an das ZFER ohne Probe (126.2): 1,00 EUR
Auskunft aus dem VZR (145): 3,30 EUR
Prüfung eines Antrages (201): 5,10 EUR
Ersatz eines Führerscheins zur Fahrgastbeförderung (204): 28,60 EUR
Eidesstattliche Versicherung (256): 30,70 EUR
Gesamt: 68,70 EUR
Anmerkung: Bei Vorlage einer Diebstahlsanzeige wird auf die eidesstattliche Versicherung verzichtet (Gesamt = 38,00 EUR).
Verlängerung Gültigkeit Führerschein zur Fahrgastbeförderung
Meldung an das Zentral Fahrerlaubnisregister ohne Probe (126.2): 1,00 EUR
Auskunft aus dem Fahreignungsregister (145): 3,30 EUR
Prüfung eines Antrags (201): 5,10 EUR
Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (204): 28,60 EUR
Gesamt: 38,00 EUR
Weitere mögliche Kosten:
- Porto für Expressbestellung: 10,50 EUR
Weitere Informationen
Betreffend die Definition "entgeltlich und geschäftsmäßig" und die Frage der Notwendigkeit einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz siehe die §§ 1, 2 PBefG.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 04.10.2023
Stichwörter
Taxiführerschein, Fahrerlaubnis für Linienbus, Führerschein, Fahrerlaubnis für Krankenwagen, Personenbeförderung, Fahrerlaubnis für Mietwagen, Busführerschein, Fahrgastbeförderung, Fahrerlaubnis für Taxi