• Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern)
Führerschein Ausstellung Fahrgastbeförderung

Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Um entgeltlich Fahrgäste zu befördern, ist eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) nötig.

Beschreibung

Wenn Sie Fahrgäste in einem Kraftfahrzeug befördern und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist, benötigen Sie zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF). Das Gleiche gilt, wenn Sie in einem Krankenkraftwagen entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördern.

Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) ist nicht erforderlich für

  1. Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes (NATO),
  2. Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden,
  3. Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste.

Wenn Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 sind, benötigen Sie eine FzF nur dann, wenn Sie ein Taxi führen.

Online-Dienste

Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

ID: L100027_124298177

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Technisch erstellt am 29.11.2022

Technisch geändert am 21.04.2023

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

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Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021

Führerschein - Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung online beantragen

ID: L100027_124249726

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Technisch erstellt am 25.11.2022

Technisch geändert am 20.03.2025

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021

zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Hinweise für Schwerin: Führerschein Fahrgastbeförderung beantragen

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin in den Bereichen der Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen wahr.

Sofern Ihr Wohnsitz sich im Zuständigkeitsbereich der beiden Verwaltungen befindet, können Sie die dort befindliche Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle bzw. alle Bürgerbüros mit Kfz-Zulassung nutzen.

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin in den Bereichen der Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen wahr.

Sofern Ihr Wohnsitz sich im Zuständigkeitsbereich der beiden Verwaltungen befindet, können Sie die dort befindliche Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle bzw. alle Bürgerbüros mit Kfz-Zulassung nutzen.

Ansprechpartner

Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Fahrerlaubnisbehörde

Adresse

Hausanschrift

Putlitzer Straße 25

19370 Parchim

Hausanschrift

Heinrich-Hertz-Ring 2

19061 Schwerin

Postanschrift

Postfach 16 02 20

19092 Schwerin

Öffnungszeiten

Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr ; Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr

Formulare

Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Abnahme der Ortskenntnisprüfung (Antrag inkl. Hinweise)

Version

Technisch erstellt am 28.07.2015

Technisch geändert am 28.11.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021

Landkreis Ludwigslust-Parchim - Bürgerbüro mit Zulassung Parchim

Adresse

Hausanschrift

Putlitzer Straße 25

19370 Parchim

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr ; Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr

Version

Technisch erstellt am 28.07.2015

Technisch geändert am 02.04.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021

Landkreis Ludwigslust-Parchim - kooperatives Bürgerbüro mit Zulassung Ludwigslust

Adresse

Hausanschrift

Garnisonsstr. 1

19288 Ludwigslust

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr ; Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr

Stichwörter

Führerschein

Version

Technisch erstellt am 28.07.2015

Technisch geändert am 02.04.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021

Landkreis Ludwigslust-Parchim - kooperatives Bürgerbüro mit Zulassung Hagenow

Adresse

Hausanschrift

Lange Straße 28-32

19230 Hagenow

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr ; Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr

Version

Technisch erstellt am 29.07.2015

Technisch geändert am 02.04.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021

erforderliche Unterlagen

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass)
  • gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
  • EU-/EWR-Führerschein
  • Nachweis, dass die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt sind
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister

Falls die FzF für Taxen gelten soll, zusätzlich:

  • Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle

Falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll, zusätzlich:

  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe

Hinweise für Schwerin: Führerschein Fahrgastbeförderung beantragen

  • Augenärztliche Bescheinigung nicht älter als 2 Jahre
  • Allgemeinärztliche Untersuchung nicht älter als 1 Jahr
  • Leistungspsychologisches Gutachten nicht älter als 1 Jahr
  • Augenärztliche Bescheinigung nicht älter als 2 Jahre
  • Allgemeinärztliche Untersuchung nicht älter als 1 Jahr
  • Leistungspsychologisches Gutachten nicht älter als 1 Jahr

Voraussetzungen

  • Für das Führen des Fahrzeugs notwendige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis
  • Mindestalter: 21 Jahre
    bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen: 19 Jahre
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • geistige und körperliche Eignung
  • ausreichendes Sehvermögen
  • Besitz der EU-/EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B (oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis) seit mindestens zwei Jahren (bei Beschränkung der FzF auf Krankenkraftwagen seit mindestens einem Jahr) oder zweijähriger Besitz der Fahrerlaubnis innerhalb der letzten fünf Jahre
  • falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll: Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  • falls die FzF für Taxen gelten soll: Bestehen einer Ortskundeprüfung

Handlungsgrundlage(n)

Bearbeitungsdauer

Hinweise für Schwerin: Führerschein Fahrgastbeförderung beantragen

 Im Landkreis Ludwigslust- Parchim beträgt circa 2 Wochen.

 Im Landkreis Ludwigslust- Parchim beträgt circa 2 Wochen.

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Hinweise für Schwerin: Führerschein Fahrgastbeförderung beantragen

Führerschein zur Fahrgastbeförderung
Meldung an das ZFER ohne Probe (126.2): 1,00 EUR
Auskunft aus dem VZR (145): 3,30 EUR
Prüfung eines Antrages (201): 5,10 EUR
Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (202.1): 34,50 EUR
Gesamt: 43,90 EUR

Ersatz Führerschein zur Fahrgastbeförderung
Meldung an das ZFER ohne Probe (126.2): 1,00 EUR
Auskunft aus dem VZR (145): 3,30 EUR
Prüfung eines Antrages (201): 5,10 EUR
Ersatz eines Führerscheins zur Fahrgastbeförderung (204): 28,60 EUR
Eidesstattliche Versicherung (256): 30,70 EUR
Gesamt: 68,70 EUR
Anmerkung: Bei Vorlage einer Diebstahlsanzeige wird auf die eidesstattliche Versicherung verzichtet (Gesamt = 38,00 EUR).

Verlängerung Gültigkeit Führerschein zur Fahrgastbeförderung
Meldung an das Zentral Fahrerlaubnisregister ohne Probe (126.2): 1,00 EUR
Auskunft aus dem Fahreignungsregister (145): 3,30 EUR
Prüfung eines Antrags (201): 5,10 EUR
Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (204): 28,60 EUR
Gesamt: 38,00 EUR

Weitere mögliche Kosten:

  • Porto für Expressbestellung:  10,50 EUR

Führerschein zur Fahrgastbeförderung
Meldung an das ZFER ohne Probe (126.2): 1,00 EUR
Auskunft aus dem VZR (145): 3,30 EUR
Prüfung eines Antrages (201): 5,10 EUR
Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (202.1): 34,50 EUR
Gesamt: 43,90 EUR

Ersatz Führerschein zur Fahrgastbeförderung
Meldung an das ZFER ohne Probe (126.2): 1,00 EUR
Auskunft aus dem VZR (145): 3,30 EUR
Prüfung eines Antrages (201): 5,10 EUR
Ersatz eines Führerscheins zur Fahrgastbeförderung (204): 28,60 EUR
Eidesstattliche Versicherung (256): 30,70 EUR
Gesamt: 68,70 EUR
Anmerkung: Bei Vorlage einer Diebstahlsanzeige wird auf die eidesstattliche Versicherung verzichtet (Gesamt = 38,00 EUR).

Verlängerung Gültigkeit Führerschein zur Fahrgastbeförderung
Meldung an das Zentral Fahrerlaubnisregister ohne Probe (126.2): 1,00 EUR
Auskunft aus dem Fahreignungsregister (145): 3,30 EUR
Prüfung eines Antrags (201): 5,10 EUR
Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (204): 28,60 EUR
Gesamt: 38,00 EUR

Weitere mögliche Kosten:

  • Porto für Expressbestellung:  10,50 EUR

Weitere Informationen

Betreffend die Definition "entgeltlich und geschäftsmäßig" und die Frage der Notwendigkeit einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz siehe die §§ 1, 2 PBefG.

Gültigkeitsgebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern ; 04.10.2023 am 04.10.2023

Version

Technisch erstellt am 04.03.2013

Technisch geändert am 18.12.2024

Stichwörter

Fahrerlaubnis für Krankenwagen, Führerschein, Personenbeförderung, Fahrgastbeförderung, Fahrerlaubnis für Mietwagen, Fahrerlaubnis für Taxi, Taxiführerschein, Fahrerlaubnis für Linienbus, Busführerschein

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021