Führerschein Ausstellung Ersatzausfertigung

    Neue Ausstellung eines Führerscheins wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

    Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

    Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

    Online-Dienste

    Führerschein - Ersatzausstellung einer Fahrerlaubnis nach Diebstahl beantragen

    ID: L100027_124249723

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    Technisch erstellt am 25.11.2022

    Technisch geändert am 06.02.2025

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    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    Führerschein - Ersatzausstellung einer Fahrerlaubnis nach Verlust beantragen

    ID: L100027_124249724

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    Technisch erstellt am 25.11.2022

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    Deutsch

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    Technisch erstellt am 07.06.2017

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    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    zuständige Stelle

    Fahrerlaubnisbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte

    Hinweise für Schwerin: eue Ausstellung eines Führerscheins wegen Namensänderung, Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust_LK LuP

    Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin in den Bereichen der Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen wahr.

    Sofern Ihr Wohnsitz sich im Zuständigkeitsbereich der beiden Verwaltungen befindet, können Sie die dort befindliche Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle bzw. alle Bürgerbüros mit Kfz-Zulassung nutzen.

    Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin in den Bereichen der Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen wahr.

    Sofern Ihr Wohnsitz sich im Zuständigkeitsbereich der beiden Verwaltungen befindet, können Sie die dort befindliche Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle bzw. alle Bürgerbüros mit Kfz-Zulassung nutzen.

    Ansprechpartner

    Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Putlitzer Straße 25

    19370 Parchim

    Hausanschrift

    Heinrich-Hertz-Ring 2

    19061 Schwerin

    Postanschrift

    Postfach 16 02 20

    19092 Schwerin

    Öffnungszeiten

    Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr

    Version

    Technisch erstellt am 28.07.2015

    Technisch geändert am 28.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    Landkreis Ludwigslust-Parchim - Bürgerbüro mit Zulassung Parchim

    Adresse

    Hausanschrift

    Putlitzer Straße 25

    19370 Parchim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr

    Version

    Technisch erstellt am 28.07.2015

    Technisch geändert am 20.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    Landkreis Ludwigslust-Parchim - kooperatives Bürgerbüro mit Zulassung Ludwigslust

    Adresse

    Hausanschrift

    Garnisonsstr. 1

    19288 Ludwigslust

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr

    Stichwörter

    Führerschein

    Version

    Technisch erstellt am 28.07.2015

    Technisch geändert am 20.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    Landkreis Ludwigslust-Parchim - kooperatives Bürgerbüro mit Zulassung Hagenow

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 28-32

    19230 Hagenow

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr

    Version

    Technisch erstellt am 29.07.2015

    Technisch geändert am 20.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    erforderliche Unterlagen

    Bei Namensänderung:

    • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass),
    • gegebenenfalls Meldebescheinigung,
    • bisheriger Führerschein (es ist Aufgabe der Fahrerlaubnisbehörde, sich durch Einholung von Auskünften aus den Registern zu vergewissern, dass der Antragsteller im Besitz der Fahrerlaubnis ist.)
    • ein biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung,
    • bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis oder Reisepass geändert wurde,
    • bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis oder Reisepass geändert wurde.
    • Genaueres erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
    • ggf. Karteikartenabschrift (Bescheinigung aus dem örtlichen Führerscheinregister der ehemals ausstellenden Behörde über die persönlichen Fahrerlaubnisdaten)

    Bei Diebstahl, Verlust, Unleserlichkeit:

    • aktuelles Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
    • ggf. Abgabe einer Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Führerscheines
    • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
    • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
    • ggf. Diebstahlsanzeige der Polizei
    • ggf. Karteikartenabschrift (Bescheinigung aus dem örtlichen Führerscheinregister der ehemals ausstellenden Behörde über die persönlichen Fahrerlaubnisdaten)

    Hinweise für Schwerin: eue Ausstellung eines Führerscheins wegen Namensänderung, Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust_LK LuP

    Das biometrisches Lichtbild darf nicht älter sein, als ein Jahr.

    Voraussetzungen

    Sie müssen Inhaberin/Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Dauer der Bearbeitung des Antrags auf Ausstellung eines Kartenführerscheins ist von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig. Die Herstellung des neuen Kartenführerscheins erfolgt zentral durch die Bundesdruckerei GmbH in Berlin. Zum Erhalt des neuen Führerscheins können Sie beantragen, dass der Kartenführerschein Ihnen übersandt wird. Der Direktversand erfolgt durch die Bundesdruckerei GmbH.

    Oder Sie können den ausgefertigten Kartenführerschein persönlich oder - nach Vorlage einer Vollmacht - durch eine Vertretung bei der Fahrerlaubnisbehörde abholen lassen.

    Es besteht auch die Möglichkeit, den Führerschein per Expressversand zu beantragen. Der neue Führerschein liegt dann in etwa nach Ablauf weniger Tage bei der Fahrerlaubnisbehörde bereit.

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise für Schwerin: eue Ausstellung eines Führerscheins wegen Namensänderung, Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust_LK LuP

    • Geb.-Nr.: 126.2 Meldung an das ZFER (Zentrales Fahrerlaubnisregister) ohne Probe: 1,00 EUR
    • Geb.-Nr.: 145. Auskunft aus dem Fahreignungsregister: 3,30€ EUR
    • Geb.-Nr.: 202.4 als Ersatz: 30,00 EUR
    • VNF/Direktversand: 5,00 EUR 
    • Gesamt 39,30 EUR
       

    Bei Verlust/Diebstahl ist neben dem Ersatz des Dokumentes unteranderem eine Eidesstattliche Versicherung notwendig.

    • Ersatz des Dokumentes (Gesamt): 39,30 EUR
    • 256.1 Eidesstattliche Versicherung: 30,70 EUR
    • Gesamt: 70,00 EUR

    Bei Vorlage einer Diebstahlsanzeige wird auf die eidesstattliche Versicherung verzichtet (Gesamt: 39,30 EUR).

    Ersatz allgemein

    (Namensänderung, unbrauchbar usw.)

    • Geb.-Nr.: 126.2 Meldung an das ZFER (Zentrales Fahrerlaubnisregister) ohne Probe: 1,00 EUR
    • Geb.-Nr.: 202.4 als Ersatz: 30,00 EUR
    • VNF/Direktversand: 5,00 EUR
    • Gesamt: 36,00 EUR
    • Geb.-Nr.: 126.2 Meldung an das ZFER (Zentrales Fahrerlaubnisregister) ohne Probe: 1,00 EUR
    • Geb.-Nr.: 145. Auskunft aus dem Fahreignungsregister: 3,30€ EUR
    • Geb.-Nr.: 202.4 als Ersatz: 30,00 EUR
    • VNF/Direktversand: 5,00 EUR 
    • Gesamt 39,30 EUR
       

    Bei Verlust/Diebstahl ist neben dem Ersatz des Dokumentes unteranderem eine Eidesstattliche Versicherung notwendig.

    • Ersatz des Dokumentes (Gesamt): 39,30 EUR
    • 256.1 Eidesstattliche Versicherung: 30,70 EUR
    • Gesamt: 70,00 EUR

    Bei Vorlage einer Diebstahlsanzeige wird auf die eidesstattliche Versicherung verzichtet (Gesamt: 39,30 EUR).

    Ersatz allgemein

    (Namensänderung, unbrauchbar usw.)

    • Geb.-Nr.: 126.2 Meldung an das ZFER (Zentrales Fahrerlaubnisregister) ohne Probe: 1,00 EUR
    • Geb.-Nr.: 202.4 als Ersatz: 30,00 EUR
    • VNF/Direktversand: 5,00 EUR
    • Gesamt: 36,00 EUR

    Hinweise für Schwerin: LHSN Ersatzaustellung eines Führerscheins nach Diebstahl

    Meldung an das ZFER (Zentrales Fahrerlaubnisregister) ohne Probe (126.2): 1,00 EUR
    Auskunft aus dem Fahreignungsregister (145): 3,30 EUR
    als Ersatz (202.4): 30,00 EUR
    VNF/Direktversand: 5,00 EUR
    Gesamt: 39,30 EUR

    Bei Verlust/Diebstahl ist neben dem Ersatz des Dokumentes unter anderem eine eidesstattliche Versicherung notwendig.

    Ersatz des Dokumentes (Gesamt): 39,30 EUR
    Eidesstattliche Versicherung (256.1): 30,70 EUR
    Gesamt: 70,00 EUR

    Bei Vorlage einer Diebstahlsanzeige (muss erkennbar sein, dass der Führerschein gestohlen wurde) wird auf die eidesstattliche Versicherung verzichtet (Gesamt: 39,30 EUR).

    Ersatz allgemein wegen Namensänderung, unbrauchbar oder Ähnliches:
    Meldung an das ZFER (Zentrales Fahrerlaubnisregister) ohne Probe (126.2): 1,00 EUR
    als Ersatz (202.4): 30,00 EUR
    VNF/Direktversand: 5,00 EUR
    Gesamt: 36,00 EUR

    Meldung an das ZFER (Zentrales Fahrerlaubnisregister) ohne Probe (126.2): 1,00 EUR
    Auskunft aus dem Fahreignungsregister (145): 3,30 EUR
    als Ersatz (202.4): 30,00 EUR
    VNF/Direktversand: 5,00 EUR
    Gesamt: 39,30 EUR

    Bei Verlust/Diebstahl ist neben dem Ersatz des Dokumentes unter anderem eine eidesstattliche Versicherung notwendig.

    Ersatz des Dokumentes (Gesamt): 39,30 EUR
    Eidesstattliche Versicherung (256.1): 30,70 EUR
    Gesamt: 70,00 EUR

    Bei Vorlage einer Diebstahlsanzeige (muss erkennbar sein, dass der Führerschein gestohlen wurde) wird auf die eidesstattliche Versicherung verzichtet (Gesamt: 39,30 EUR).

    Ersatz allgemein wegen Namensänderung, unbrauchbar oder Ähnliches:
    Meldung an das ZFER (Zentrales Fahrerlaubnisregister) ohne Probe (126.2): 1,00 EUR
    als Ersatz (202.4): 30,00 EUR
    VNF/Direktversand: 5,00 EUR
    Gesamt: 36,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nicht vorgeschrieben ist die Ausstellung eines neuen Führerscheins bei Änderung des Namens. Gleichwohl wird in einem solchen Fall empfohlen, sich einen neuen Führerschein ausstellen zu lassen.

    Wer den Verlust eines Führerscheins nicht unverzüglich anzeigt und ein Ersatzdokument beantragt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

    Hinweise für Schwerin: LHSN Ersatzaustellung eines Führerscheins nach Diebstahl

    Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin in den Bereichen der Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen wahr.

    Sofern Ihr Wohnsitz sich im Zuständigkeitsbereich der beiden Verwaltungen befindet, können Sie die dort befindliche Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle bzw. alle Bürgerbüros mit Kfz-Zulassung nutzen.

    Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin in den Bereichen der Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen wahr.

    Sofern Ihr Wohnsitz sich im Zuständigkeitsbereich der beiden Verwaltungen befindet, können Sie die dort befindliche Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle bzw. alle Bürgerbüros mit Kfz-Zulassung nutzen.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern 21.07.2023 am 26.10.2022

    Version

    Technisch erstellt am 28.02.2013

    Technisch geändert am 21.10.2024

    Stichwörter

    Führerschein, Fahrerlaubnis Tausch, Führerschein Tausch, Diebstahl, Führerschein verloren, Führerschein unleserlich, neuer Führerschein, Verlust, Diebstahl Führerschein, Führerschein Unbrauchbarkeit, Ersatzführerschein, Fahrerlaubnis, Führerschein gestohlen, Führerscheinstelle, verloren, Ersatz, Unleserlichkeit, Verloren, Fahrerlaubnisbehörde, Fahrerlaubnis Unbrauchbarkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    Metainformation