Fahrerkarte ErteilungOnline erledigen

    Fahrerkarte beantragen

    Für bestimmte Kraftfahrzeuge, die ab 01.05.2006 erstmals in den Verkehr gebracht wurden, ist die Verwendung eines digitalen Kontrollgeräts vorgeschrieben.

    Beschreibung

    Für bestimmte Kraftfahrzeuge, die ab 01.05.2006 erstmals in den Verkehr gebracht wurden, ist die Verwendung eines digitalen Kontrollgeräts vorgeschrieben. Betroffen sind Fahrzeuge, die

    • zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger, 3,5 Tonnen übersteigt sowie
    • Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern.

    Das digitale Kontrollgerät zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf, erschwert Manipulationen, die zu Lasten der allgemeinen Verkehrssicherheit gehen und erleichtert Kontrollen.

    Die Fahrerkarte ersetzt die bisherige Tachoscheibe und speichert mindestens 28 Tage die Lenk- und Ruhezeiten. Danach werden die ältesten Daten überschrieben. Jeder Fahrer darf nur über eine gültige Fahrerkarte verfügen. Dies wird überprüft (national: Zentrales Kontrollgerätkartenregister, international: TACHOnet).

    Folgende Daten sind ablesbar:

    • Name, Vorname, Geburtsdatum, Lichtbild und Unterschrift des Antragstellers
    • Führerscheinnummer
    • Nationalität des ausstellenden Staates
    • Gültigkeitsdauer (von / bis)
    • Lenk- und Ruhezeiten (einschließlich Unterbrechung und ob der Fahrer alleine oder im Zweifahrerbetrieb gefahren ist)
    • Daten, die das Fahrzeug betreffen (Betriebszeiten, Datum, behördliches Kennzeichen, Kilometerstand)
    • Ereignisse, Fehler und Kontrollen

    Online-Dienste

    Antrag auf Ausstellung einer Fahrerkarte

    ID: L100027_124298172

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    Sprache

    Englisch

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    Ausstellung einer Fahrerkarte beantragen

    ID: L100027_124249725

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    Sprache

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    zuständige Stelle

    In Mecklenburg-Vorpommern sind für die Beantragung einer neuen Fahrerkarte die Landräte und (Ober)Bürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte als Fahrerlaubnisbehörden zuständig.

    Für die Entgegennahme und Bearbeitung von Anträgen auf Erteilen einer Unternehmer- oder Werkstattkarte ist in Mecklenburg-Vorpommern das Landesamt für Gesundheit und Soziales, Bereich Arbeitsschutz und technische Sicherheit - Gewerbeaufsichtsamt - zuständig.

    Hinweise für Schwerin: Fahrerkarte beantragen_LK LuP

    Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin in den Bereichen der Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen wahr.  

    Sofern Ihr Wohnsitz sich im Zuständigkeitsbereich der beiden Verwaltungen befindet, können Sie die dort befindliche Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle bzw. alle Bürgerbüros mit Kfz-Zulassung nutzen.

    Ansprechpartner

    Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Putlitzer Straße 25

    19370 Parchim

    Postfachadresse

    Postfach 1

    19092 Schwerin

    Hausanschrift

    Heinrich-Hertz-Ring 2

    19061 Schwerin

    Öffnungszeiten

    Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115(Behördenrufnummer)

    E-Mail: buergerservice@kreis-lup.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Antrag auf eine Fahrerkarte (Erstausstellung)

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landkreis Ludwigslust-Parchim - Bürgerbüro mit Zulassung Parchim

    Adresse

    Hausanschrift

    Putlitzer Straße 25

    19370 Parchim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115(Behördenrufnummer)

    E-Mail: buergerservice@kreis-lup.de

    Kontaktperson

    • Behördenrufnummer 115

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landkreis Ludwigslust-Parchim - kooperatives Bürgerbüro mit Zulassung Hagenow

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 28-32

    19230 Hagenow

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115(Behördenrufnummer)

    E-Mail: buergerservice@kreis-lup.de

    Kontaktperson

    • Behördenrufnummer 115

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landkreis Ludwigslust-Parchim - kooperatives Bürgerbüro mit Zulassung Ludwigslust

    Adresse

    Hausanschrift

    Garnisonsstr. 1

    19288 Ludwigslust

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115(Behördenrufnummer)

    E-Mail: buergerservice@kreis-lup.de

    Kontaktperson

    • Behördenrufnummer 115

      Telefon Festnetz: 115

      Telefon Festnetz: 03871 115

    Stichwörter

    Führerschein

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • EU-Kartenführerschein (bei Inhabern einer deutschen Fahrerlaubnis) oder Nachweis über eine Fahrberechtigung, die in einem anderen EU-/EWR-Staat oder Drittland ausgestellt wurde (eventuell beglaubigte Übersetzung)
    • Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung
    • Biometrisches Lichtbild

    Hinweise für Schwerin: Fahrerkarte beantragen_LK LuP

    • gültige Fahrerkarten sind bei der Beantragung vorzuzeigen
    • abgelaufene Fahrerkarten sind bei der Beantragung nicht erforderlich (gilt auch bei Verlängerung und Verlust). Grund ist, die Nachweispflicht innerhalb der ersten 28 Tage nach Ablauf (§ 6 FPersV)

    Formulare

    Werden in der Fahrerlaubnisbehörde ausgedruckt und nur unterschrieben.

    Voraussetzungen

    Der Antragsteller muss einen Hauptwohnsitz in Deutschland haben beziehungsweise ein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland nachweisen.
    Die Fahrerkarte können nur Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis in Form des EU-Kartenführerscheins erhalten. Sollte noch kein EU-Kartenführerschein vorliegen, muss dieser bei Antragstellung der Fahrerkarte gleichzeitig mit beantragt werden. Es muss wenigstens eine der folgenden Fahrerlaubnisklassen nachgewiesen werden: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Zur Antragstellung der Fahrerkarte ist eine persönliche Vorsprache bei der Behörde erforderlich, da eine Unterschrift zu leisten ist. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Antragsteller die Richtigkeit seiner Angaben, die Schreibweise der persönlichen Daten und des Inhalts.

    Dem Antrag sind die jeweils erforderlichen Unterlagen und die Fahrerkarte beizufügen. Vor Ablauf ihrer Gültigkeit stellt die zuständige Behörde dem Antragsteller eine neue Karte aus.

    Bis zum Erhalt seiner neuen Fahrerkarte muss der Fahrer zu Beginn seiner Fahrt die Angaben über das von ihm gelenkte Fahrzeug ausdrucken und in den Ausdruck die Angaben eintragen, mit denen der Fahrer identifiziert werden kann (Name, Nummer der bisherigen Fahrerkarte oder des Führerscheins), und seine Unterschrift anbringen, sowie seine Lenkzeiten, die Zeiten für andere Arbeiten und seine Bereitschaftszeit eintragen, und am Ende seiner Fahrt die Angaben über die vom Fahrtenschreiber aufgezeichneten Zeiten ausdrucken, die vom Fahrtenschreiber nicht erfassten Zeiten vermerken, in denen er seit dem Erstellen des Ausdrucks bei Fahrtantritt andere Arbeiten ausgeübt hat, Bereitschaft hatte oder eine Ruhepause eingelegt hat, und auf diesem Dokument die Angaben eintragen, mit denen der Fahrer identifiziert werden kann (Name, Nummer der bisherigen Fahrerkarte oder des Führerscheins), und seine Unterschrift anbringen.

    Der Fahrer kann seine Fahrt ohne Fahrerkarte während eines Zeitraums von höchstens 15 Kalendertagen fortsetzen, bzw. während eines längeren Zeitraums, wenn dies für die Rückkehr des Fahrzeugs zu seinem Standort erforderlich ist, sofern der Fahrer nachweisen kann, dass es unmöglich war, die Fahrerkarte während dieses Zeitraums vorzulegen oder zu benutzen.

    Fristen

    Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig.
    Die Fahrerkarte kann frühestens einen Monat vor Ablauf, jedoch spätestens 5 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit, neu beantragt werden.

    Hinweise für Schwerin: Fahrerkarte beantragen_LK LuP

    • Die Fahrerkarte kann frühestens 6 Monate vor Ablauf beantragt werden

    • Die Bestellung kann jedoch erst 1 Monat vor Ablauf ausgelöst werden

    Bearbeitungsdauer

    3 Werktage; bei zusätzlicher Beantragung des EU-Führerscheins 2 Wochen.

    Kosten

    Für Amtshandlungen bei der Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung von Fahrtenschreiberkarten (Fahrer-, Werkstatt-, Unternehmens- und Kontrollkarten) werden Verwaltungsgebühren erhoben. Die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Höhe der Gebühren richten sich nach der Fahrpersonalgesetz-Zuständigkeits- und -Kostenlandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 26.04.2005, zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. August 2009 (GVOBl. M-V S. 512). Darin sind Kosten durch Auslagen oder Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes nicht enthalten. Die Höhe der Gebühren und Auslagen können bei der antragsbearbeitenden Behörde oder Stelle erfragt werden.

    Hinweise für Schwerin: Fahrerkarte beantragen_LK LuP

    Fahrerkarte Ersterteilung bzw. Ersatz/Verlängerung
    Erteilung einer Fahrerkarte (202.10): 22,00 EUR
    Personalisierung einer Kontrollgerätekarte (202.11): 12,00 EUR
    Direktversand der Fahrerkarte (213.4): 3,00 EUR
    Gesamt: 37,00 EUR

    Fahrerkarte Verlust
    Erteilung einer Fahrerkarte (202.10): 22,00 EUR
    Personalisierung einer Kontrollgerätekarte (202.11): 12,00 EUR
    Eidesstattliche Versicherung (256.1): 30,70 EUR
    Direktversand der Fahrerkarte (213.4): 3,00 EUR
    Gesamt: 67,70 EUR

    Anmerkung: Bei Vorlage einer Diebstahlsanzeige wird auf die eidesstattliche Versicherung verzichtet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schwerin: Fahrerkarte beantragen_LK LuP

    Die Fahrerkarte wird per Post zugestellt.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 01.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de