Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung für Ausländer

    Ehefähigkeitszeugnis für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland beantragen

    Wenn Sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches die Vorlage eines solchen Zeugnisses verlangt.

    Beschreibung

    Wenn Sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches die Vorlage eines solchen Zeugnisses verlangt.

    Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für die Eheschließung im Ausland ist in Deutschland auch für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, möglich.

    Die Ausstellung erfolgt durch das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

    Das Ehefähigkeitszeugnis gilt für die Dauer von sechs Monaten.

    Hinweise für Rostock: Ehefähigkeitszeugnis beantragen

    Hinweis: Bitte beachten Sie, dass wir in diesem Bereich ausschließlich mit Terminen arbeiten!

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

    Ansprechpartner

    Standesamt Rostock - Eheschließungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hinter dem Rathaus 5

    18055 Rostock

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 381 381-1461

    E-Mail: ehe@rostock.de

    Formulare

    Vollmacht zur Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses

    Version

    Technisch geändert am 05.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Die Voraussetzungen, Art und Format der zu erbringenden Nachweise und die Prüfung der Ehevoraussetzungen richten sich wie bei einem deutschen Staatsbürger nach deutschem Recht. 
    • Durch öffentliche Urkunden ist nachzuweisen:
      • der Personenstand
      • der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt
      • die Staatsangehörigkeit sowie
      • gegebenenfalls die letzten Ehen- und/oder Lebenspartnerschaften und deren Auflösungen.

    Hinweise für Rostock: Ehefähigkeitszeugnis beantragen

    • Eine Bescheinigung der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes mit der Angabe des Familienstandes (Aufenthaltsbescheinigung), wenn der Hauptwohnsitz nicht innerhalb der Hanse- und Universitätsstadt Rostock liegt
    • beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister oder Geburtsurkunde, wenn in Rostock oder im Ausland geboren

    Voraussetzungen

    Wenn die Person, die die Ehe im Ausland schließen möchte, eines der folgenden Personalstatute aufweist:

    • staatenlos
    • asylberechtigt
    • anerkannter Flüchtling
    • oder Personen, dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist,
    • sowie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Anfechtung
    • Feststellungsverfahren

    Verfahrensablauf

    Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt beantragt.

    Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht und sind die erforderlichen Angaben zur Person beider Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.

    Hinweise für Rostock: Ehefähigkeitszeugnis beantragen

    Hinweis: Vereinbaren Sie bitte zuerst einen Termin mit uns!

    Fristen

    Nach Ausstellung hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten.

    Bearbeitungsdauer

    einzelfallabhängig

    Hinweise für Rostock: Ehefähigkeitszeugnis beantragen

    Hinweis: Vereinbaren Sie bitte zuerst einen Termin mit uns!

    Kosten

    Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an Ihr Standesamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 22.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Stichwörter

    Ehe, Ehevoraussetzungen, Ehefähigkeitszeugnis, Eheschließung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de