Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
Für die Errichtung bestimmter baulicher Anlagen benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dafür stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag.
Beschreibung
Bevor Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten können, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag.
Für den Bauantrag müssen Sie die amtlich vorgeschriebenen Formulare oder einen Onlineservice nutzen.
Je nach Vorhaben benötigen Sie als Bauherr oder Bauherrin die Unterstützung durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (zum Beispiel Architekten oder Bauingenieure). Zum Bauantrag gehören eine Reihe von Bauvorlagen, die für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlich sind. Das sind zum Beispiel der Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte, Lageplan, Baubeschreibung und Bauzeichnungen.
Die Baugenehmigung ist gebührenpflichtig.
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zuständige Stelle
zuständige untere Bauaufsichtsbehörde
Ansprechpartner
FG Bauordnung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 16 02 20
19092 Schwerin
Öffnungszeiten
Montag 8 bis 13 Uhr Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Freitag 8 bis 13 Uhr
Kontakt
E-Mail: guido.kebschull@kreis-lup.de
Formulare
Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
erforderliche Unterlagen
- Bauantrag (per Onlineservice oder per amtlich vorgeschriebenem Formular)
- Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
- Lageplan eines amtlich bestellten Vermessungsbüros
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
Soweit sie vorzulegen sind, außerdem:
- Standsicherheitsnachweis
- Brandschutzkonzept
- Angaben über die gesicherte Erschließung
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.
Hinweise für Ludwigslust-Parchim: Baugenehmigung beantragen
Für das Baugenehmigungsverfahren sind folgende Unterlagen beim Fachdienst Bauordnung einzureichen:
- ausgefülltes und unterschriebenes Bauantragsformular
- Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte / aktuelle Flurkarte (nicht älter als 3 Monate)
- Lageplan nach Bauvorlagenverordnung
- Bauzeichnungen nach Bauvorlagenverordnung
- Baubeschreibung nach Bauvorlagenverordnung
- Nachweis der Standsicherheit / Erklärung Tragwerksplaner
- Nachweis des Brandschutzes
- Aussagen zur gesicherten Erschließung
- Berechnungen zum Maß der baulichen Nutzung, ggf. Angaben zu Festsetzungen im Bebauungsplan
Grundsätzlich sind für das Baugenehmigungsverfahren Unterlagen, die durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser gefertigt wurden, erforderlich. Die o.g. Aufzählung zeigt die beispielhaft notwendigen Unterlagen. Im Einzelfall sind weitere Antragsunterlagen erforderlich.
Für das Baugenehmigungsverfahren sind folgende Unterlagen beim Fachdienst Bauordnung einzureichen:
- ausgefülltes und unterschriebenes Bauantragsformular
- Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte / aktuelle Flurkarte (nicht älter als 3 Monate)
- Lageplan nach Bauvorlagenverordnung
- Bauzeichnungen nach Bauvorlagenverordnung
- Baubeschreibung nach Bauvorlagenverordnung
- Nachweis der Standsicherheit / Erklärung Tragwerksplaner
- Nachweis des Brandschutzes
- Aussagen zur gesicherten Erschließung
- Berechnungen zum Maß der baulichen Nutzung, ggf. Angaben zu Festsetzungen im Bebauungsplan
Grundsätzlich sind für das Baugenehmigungsverfahren Unterlagen, die durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser gefertigt wurden, erforderlich. Die o.g. Aufzählung zeigt die beispielhaft notwendigen Unterlagen. Im Einzelfall sind weitere Antragsunterlagen erforderlich.
Formulare
- Formulare vorhanden: ja
- Online-Dienst vorhanden: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Hinweise für Ludwigslust-Parchim: Baugenehmigung beantragen
Die Formulare zum Thema Baugenehmigung erhalten Sie in unserer Formularübersicht
Die Formulare zum Thema Baugenehmigung erhalten Sie in unserer Formularübersicht
Voraussetzungen
Sie erhalten eine Baugenehmigung, wenn der Bauantrag vollständig ist und das beschriebene Bauvorhaben im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften steht, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind.
Wenn Ihr Bauvorhaben die öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften nicht einhält, können Sie mit dem Bauantrag Abweichungen separat beantragen und begründen. Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft in diesem Fall, ob die Abweichungen genehmigungsfähig sind.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 59, 68, 72, 73 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
- Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen Mecklenburg-Vorpommern (Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO M-V)
- Baugebührenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (BauGebVO M-V)
- Verwaltungsvorschrift Technischen Baubestimmungen Mecklenburg-Vorpommern (VV TB M-V)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Verfahrensablauf
Eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen Sie im Online-Verfahren oder in Textform mit dem veröffentlichten Formular. Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein. Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert diese Genehmigungshemmnisse zu beheben. Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Bauantrag vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit des Bauantrages nicht beurteilt werden kann. Sie erhalten einen Bescheid über die Baugenehmigung.
Die Baugenehmigung ist gebührenpflichtig. Sie erhalten einen Gebührenbescheid. Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie bereits nach der Antragstellung zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.
Fristen
- Keine Antragsfrist
- Keine Genehmigungsfrist im normalen Baugenehmigungsverfahren
Kosten
- mindestens EUR 60,00
- Die Kostenberechnung berücksichtigt die erwarteten Kosten der Bauausführung und den Aufwand für die Prüfung des Bauantrags.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Ihnen eine Baugenehmigung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Bauarbeiten eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 31.08.2022
Stichwörter
Munition, LBO, bauen, Kampfmittel, Abbruch, Wohnungsbau, Bauleitererklärung, Nutzungsänderung bauliche Anlage, Patrone, Nutzungsänderung von Anlagen, Nutzungsänderung, Baugenehmigung, Geltungsdauer der Baugenehmigung, Baubeginn, Carport bauen, Genehmigung für Windenergieanlagen, Garage errichten, Garage abreißen, Gebäuden und Gebäudeteilen, Errichtung, Carport, Bauantrag, Carport errichten, Bauverordnung, Garage bauen, Landesbauverordnung, Genehmigungspflichtige Bauvorhaben, Bauantragsformular, Außen, Garage, Gartenlaube, Gartenlaube bauen, vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, Bauberatung, Hausbau, Gartenlauben, verfahrensfreies Bauvorhaben, Gartenlaube errichten, Angrenzerbeteiligung, Anlagen der Außenwerbung, Bauverfahren