Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung

    Rundfunkbeitrag im privaten Bereich - Wohnung abmelden

    Sie können ein Beitragskonto abmelden, wenn die Rundfunkbeitragspflicht für die Wohnung entfällt.

    Beschreibung

    Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies melden oder sich online abmelden. Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie: - als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben - in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden - aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen.

    Hinweise für Nordwestmecklenburg: Beschreibung - Text: Die Bürgerbüros nehmen Ihre Anträge gern entgegen und leiten diese für Sie weiter.

    Die Bürgerbüros nehmen Ihre Anträge gern entgegen und leiten diese für Sie weiter.

    Online-Dienst

    Rundfunkbeitrag abmelden

    ID: L100027_125332436

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    Zuständigkeit

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    Ansprechpartner

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    Öffnungszeiten

    Mo. 07:00 - 19:00 Uhr Di. 07:00 - 19:00 Uhr Mi. 07:00 - 19:00 Uhr Do. 07:00 - 19:00 Uhr Fr. 07:00 - 19:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 1806 999-55510(Service-Telefon 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen)

    Fax: +49 1806 999-55501(Service-Fax 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen)

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis, dass die Beitragspflicht entfallen ist
    • Meldebescheinigung
    • Sofern erforderlich:
      • Beitragsnummer der Person, die bereits für die Wohnung zahlt
      • Vollmacht bzw. Betreuungsvollmacht

    Formulare

    Voraussetzungen

    Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:

    • als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben
    • in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden
    • aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Abmeldung online oder postalisch dem Beitragsservice mitteilen:

    Online:

    • Öffnen Sie die Internetseite www.rundfunkbeitrag.de
    • Klicken Sie bei Bürgerinnen und Bürger das Feld "Wohnung abmelden" oder geben Sie im Suchfeld den Webcode "BF05" ein, dann öffnet sich das dazugehörige Online-Formular und leitet Sie Schritt für Schritt durch die Abmeldung

    Postalisch:

    • Teilen Sie die Abmeldung formlos mit. Geben Sie dabei wie auch im Online-Formular die abzumeldende Beitragsnummer, Angaben zum Namen und der Adresse der abzumeldenden Wohnung an. Zusätzlich ist der Grund der Abmeldung anzugeben. Die Formlose Mitteilung ist dann unterschrieben an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zu schicken.

    Die übermittelten Daten zum Beitragskonto werden im Beitragsservice bearbeitet. Eine Antwort zu der Abmeldung erhalten Sie per Post.

    Fristen

    Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.

    Kosten

    Abmeldung: gebührenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei einem Umzug nehmen Sie Ihr Beitragskonto automatisch mit. Das bedeutet, Sie brauchen Ihr Beitragskonto für die Wohnung nicht abzumelden.

    Oder sind Sie in eine Wohnung gezogen, für die bereits Rundfunkbeiträge gezahlt werden? In diesem Fall teilen Sie uns bitte die Beitragsnummer und den Namen des Beitragszahlers mit.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern am 09.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2023

    Stichwörter

    GEZ, GEZ-Abmeldung, Hörfunk, Rundfunkgerät, Beitragsservice, SWR, Dritte Programme, ARD, Radio, HR, Fernsehgebühr, Haushaltsabgabe, Abmeldung, Fernsehgebührenpflicht, BR, Rundfunk, Beitragspflicht, Fernsehen, Ummeldung, Rundfunkbeitrag, Deutschlandradio, ZDF, WDR, Rundfunkgebühr, MDR, NDR, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Rundfunkgebühren, RF, Rundfunkfinanzierung, Änderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de