Rundfunkbeitrag im privaten Bereich - Wohnung abmelden
Sie können ein Beitragskonto abmelden, wenn die Rundfunkbeitragspflicht für die Wohnung entfällt.
Beschreibung
Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies melden oder sich online abmelden. Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie: - als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben - in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden - aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen.
Online-Dienst
Rundfunkbeitrag abmelden
Online erledigen
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zuständige Stelle
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Zuständigkeit
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Ansprechpartner
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Öffnungszeiten
Mo. 07:00 - 19:00 Uhr Di. 07:00 - 19:00 Uhr Mi. 07:00 - 19:00 Uhr Do. 07:00 - 19:00 Uhr Fr. 07:00 - 19:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 1806 999-55510(Service-Telefon 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen)
Fax: +49 1806 999-55501(Service-Fax 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen)
Internet
erforderliche Unterlagen
- Nachweis, dass die Beitragspflicht entfallen ist
- Meldebescheinigung
- Sofern erforderlich:
- Beitragsnummer der Person, die bereits für die Wohnung zahlt
- Vollmacht bzw. Betreuungsvollmacht
Formulare
Voraussetzungen
Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:
- als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben
- in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden
- aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können die Abmeldung online oder postalisch dem Beitragsservice mitteilen:
Online:
- Öffnen Sie die Internetseite www.rundfunkbeitrag.de
- Klicken Sie bei Bürgerinnen und Bürger das Feld "Wohnung abmelden" oder geben Sie im Suchfeld den Webcode "BF05" ein, dann öffnet sich das dazugehörige Online-Formular und leitet Sie Schritt für Schritt durch die Abmeldung
Postalisch:
- Teilen Sie die Abmeldung formlos mit. Geben Sie dabei wie auch im Online-Formular die abzumeldende Beitragsnummer, Angaben zum Namen und der Adresse der abzumeldenden Wohnung an. Zusätzlich ist der Grund der Abmeldung anzugeben. Die Formlose Mitteilung ist dann unterschrieben an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zu schicken.
Die übermittelten Daten zum Beitragskonto werden im Beitragsservice bearbeitet. Eine Antwort zu der Abmeldung erhalten Sie per Post.
Fristen
Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.
Kosten
Abmeldung: gebührenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Bei einem Umzug nehmen Sie Ihr Beitragskonto automatisch mit. Das bedeutet, Sie brauchen Ihr Beitragskonto für die Wohnung nicht abzumelden.
Oder sind Sie in eine Wohnung gezogen, für die bereits Rundfunkbeiträge gezahlt werden? In diesem Fall teilen Sie uns bitte die Beitragsnummer und den Namen des Beitragszahlers mit.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern am 09.05.2023
Stichwörter
GEZ, GEZ-Abmeldung, Hörfunk, Rundfunkgerät, Beitragsservice, SWR, Dritte Programme, ARD, Radio, HR, Fernsehgebühr, Haushaltsabgabe, Abmeldung, Fernsehgebührenpflicht, BR, Rundfunk, Beitragspflicht, Fernsehen, Ummeldung, Rundfunkbeitrag, Deutschlandradio, ZDF, WDR, Rundfunkgebühr, MDR, NDR, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Rundfunkgebühren, RF, Rundfunkfinanzierung, Änderung