Personalausweis - vorläufigen Personalausweis beantragen
Hinweise für Laupheim
Beschreibung
Hinweise für Laupheim
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises überbrücken. Er wird von der zuständigen Behörde sofort ausgestellt und gilt höchstens drei Monate. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Personalausweises zurückgeben.
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Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt (Einwohnermeldeamt)
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Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 13:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Laupheim
Nachweise für Ihre Angaben im Antragsformular. Es handelt sich um dieselben Nachweise wie beim Antrag auf einen neuen Personalausweis.
Es können weitere Unterlagen nötig sein.
Hinweis: Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Hinweise für Laupheim
Sie brauchen den Ausweis sofort.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Laupheim
- § 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Ausweispflicht)
- § 3 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Vorläufiger Personalausweis)
- § 6 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Gültigkeit)
- § 7 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Sachliche Zuständigkeit)
- § 8 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Örtliche Zuständigkeit)
- § 9 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Ausstellung des Ausweises)
- § 27 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Pflichten des Ausweisinhabers)
- Personalausweisgebührenverordnung
Rechtsbehelf
-
Verfahrensablauf
Hinweise für Laupheim
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich bei der Personalausweisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen und glaubhaft machen, dass Sie sofort einen Ausweis benötigen. Den vorläufigen und den neuen Personalausweis können Sie gleichzeitig beantragen.
Die Behörde stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis sofort aus.
Fristen
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keine
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Laupheim
sofort
Kosten
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EUR 10,00
Hinweis: Bei Bearbeitung des Antrags außerhalb der Dienstzeit erhebt die Behörde einen Zuschlag von 13 Euro. Den Antrag können Sie auch bei einer örtlich nicht zuständigen Personalausweisbehörde stellen. Diese muss Ihren Antrag bearbeiten, wenn Sie wichtige Gründe darlegen. Für diese Bearbeitung kann die Behörde auch einen Zuschlag von 13 Euro erheben.
Hinweise (Besonderheiten)
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Den vorläufigen Personalausweis müssen Sie beim Empfang des neuen Personalausweises abgeben.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg