Personalausweis Ausstellung vorläufig

    Personalausweis - vorläufigen Personalausweis beantragen

    Hinweise für Laupheim

    Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises überbrücken. Er wird von der zuständigen Behörde sofort ausgestellt und gilt höchstens drei Monate. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Personalausweises zurückgeben.

    Beschreibung

    Hinweise für Laupheim

    Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises überbrücken. Er wird von der zuständigen Behörde sofort ausgestellt und gilt höchstens drei Monate. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Personalausweises zurückgeben.

    Online-Dienst

    Terminvereinbarung

    ID: L100022_6023357-6008541-362-6041043-113

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt (Einwohnermeldeamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    88471 Laupheim

    Lieferanschrift

    Marktplatz 1

    88471 Laupheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07392 704200

    Fax: 07392 704206

    E-Mail: meldeamt@laupheim.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Laupheim

    Nachweise für Ihre Angaben im Antragsformular. Es handelt sich um dieselben Nachweise wie beim Antrag auf einen neuen Personalausweis.

    Es können weitere Unterlagen nötig sein.

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Laupheim

    Sie brauchen den Ausweis sofort.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    -

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Laupheim

    Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich bei der Personalausweisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen und glaubhaft machen, dass Sie sofort einen Ausweis benötigen. Den vorläufigen und den neuen Personalausweis können Sie gleichzeitig beantragen.

    Die Behörde stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis sofort aus.

    Fristen

    Hinweise für Laupheim

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Laupheim

    sofort

    Kosten

    Hinweise für Laupheim

    EUR 10,00

    Hinweis: Bei Bearbeitung des Antrags außerhalb der Dienstzeit erhebt die Behörde einen Zuschlag von 13 Euro. Den Antrag können Sie auch bei einer örtlich nicht zuständigen Personalausweisbehörde stellen. Diese muss Ihren Antrag bearbeiten, wenn Sie wichtige Gründe darlegen. Für diese Bearbeitung kann die Behörde auch einen Zuschlag von 13 Euro erheben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Laupheim

    Den vorläufigen Personalausweis müssen Sie beim Empfang des neuen Personalausweises abgeben.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de