Personalausweis - vorläufigen Personalausweis beantragen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Beschreibung
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises überbrücken. Er wird von der zuständigen Behörde sofort ausgestellt und gilt höchstens drei Monate.
Online-Dienst
Online-Terminvereinbarung Bürgerservicezentrum
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Tiengen (Tiengen)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0761 201 1570
E-Mail: ov-tiengen@stadt.freiburg.de
Ebnet (Ebnet)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 761/696898-0
E-Mail: ov-ebnet@stadt.freiburg.de
Freiburg - Ausweis- und Passwesen (Freiburg - Ausweis- und Passwesen)
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
79095 Freiburg
Kontakt
Telefon Festnetz: 0761 201 0
E-Mail: bs-ausweis@stadt.freiburg.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Es handelt sich um dieselben Nachweise wie beim Antrag auf einen neuen Personalausweis.
Hinweis: Sie haben die Möglichkeit Ihr biometrisches Passbild innerhalb weniger Minuten in unserem Bürgerservicezentrum selbst zu erfassen.
Kommen Sie einfach ein paar Minuten vor Ihrem Termin und machen in unseren Fotoboxen die passenden biometrischen Passbilder für Ihr Dokument. Unser Service findet digital statt und verkürzt die Bearbeitungszeit. Die Gebühr beträgt 6,50 €.
Bitte beachten Sie: Nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren, internationale Führerscheine sowie Fischereischeine.
Voraussetzungen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Freiburg im Breisgau
- § 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Ausweispflicht)
- § 3 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Vorläufiger Personalausweis)
- § 6 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Gültigkeit)
- § 7 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Sachliche Zuständigkeit)
- § 8 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Örtliche Zuständigkeit)
- § 9 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Ausstellung des Ausweises)
- § 27 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Pflichten des Ausweisinhabers)
- Personalausweisgebührenverordnung
Rechtsbehelf
Hinweise für Freiburg im Breisgau
-
Verfahrensablauf
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich bei der Personalausweisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen und glaubhaft machen, dass Sie sofort einen Ausweis benötigen. Den vorläufigen und den neuen Personalausweis können Sie gleichzeitig beantragen.
Die Behörde stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis sofort aus. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Personalausweises zurückgeben.
Fristen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
keine
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Freiburg im Breisgau
sofort
Kosten
Hinweise für Freiburg im Breisgau
10,00 Euro
Hinweis: Bei Bearbeitung des Antrags außerhalb der Dienstzeit oder beim Aufsuchen einer unzuständigen Stelle erhebt die Behörde einen Zuschlag von 13,00 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Freiburg im Breisgau
-
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg