Adressbuch - Eintrag sperren lassen
Beschreibung
Viele Gemeinden geben Einwohnerbücher oder ähnliche Nachschlagewerke heraus. Darin erscheinen Informationen wie Ihr Name, ein Doktorgrad und Ihre Anschrift. Sie können der Veröffentlichung Ihrer Daten widersprechen. Ihren Widerspruch brauchen Sie nicht begründen.
Die Meldebehörde muss Sie schon bei der Anmeldung auf das Widerspruchsrecht hinweisen. Außerdem informiert die Behörde Sie über Ihr Widerspruchsrecht einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung.
Online-Dienst
Adressbucheintrag sperren
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bürgerbüro (Bürgerbüro)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 28
88475 Schwendi
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:30 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:
- Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
Voraussetzungen
Eintrag in einem Adressbuch
Rechtsgrundlage(n)
- § 50 Absatz 5 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen
Rechtsbehelf
Leistungsklage
Verfahrensablauf
Sie müssen der Übermittlung Ihrer Daten widersprechen. Der Widerspruch ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich, elektronisch, mündlich oder zu Protokoll einlegen. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde liegt ein Formular zum Download bereit.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
in der Regel ein bis vier Wochen
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg