Adressbuchsperre EintragungOnline erledigen

    Adressbuch - Eintrag sperren lassen

    Viele Gemeinden geben Einwohnerbücher oder ähnliche Nachschlagewerke heraus. Darin erscheinen Informationen wie Ihr Name, ein Doktorgrad und Ihre Anschrift. Sie können der Veröffentlichung Ihrer Daten widersprechen. Ihren Widerspruch brauchen Sie nicht begründen.

    Beschreibung

    Viele Gemeinden geben Einwohnerbücher oder ähnliche Nachschlagewerke heraus. Darin erscheinen Informationen wie Ihr Name, ein Doktorgrad und Ihre Anschrift. Sie können der Veröffentlichung Ihrer Daten widersprechen. Ihren Widerspruch brauchen Sie nicht begründen.

    Die Meldebehörde muss Sie schon bei der Anmeldung auf das Widerspruchsrecht hinweisen. Außerdem informiert die Behörde Sie über Ihr Widerspruchsrecht einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung.

    Online-Dienst

    Online beantragen

    ID: L100022_450277000e1da699dd15edd0d27429764e142a574919acf26d9bafcec831470c

    Online erledigen

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    FB 130 Bürgerservice (FB 130 Bürgerservice)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 11 29

    79206 Breisach am Rhein

    Hausanschrift

    Münsterplatz 1

    79206 Breisach am Rhein

    Lieferanschrift

    Münsterplatz 1

    79206 Breisach am Rhein

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07667832136

    Fax: 076678328136

    E-Mail: buergerserivce@breisach.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises

    Voraussetzungen

    Eintrag in einem Adressbuch

    Rechtsgrundlage(n)

    Bundesmeldegesetz - BMG:

    • § 50 Absatz 5 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen

    Rechtsbehelf

    Leistungsklage

    Verfahrensablauf

    Sie müssen der Übermittlung Ihrer Daten widersprechen. Der Widerspruch ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich, elektronisch, mündlich oder zu Protokoll einlegen. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde liegt ein Formular zum Download bereit.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel ein bis vier Wochen

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de