Adressbuch - Eintrag sperren lassen
Beschreibung
Viele Gemeinden geben Einwohnerbücher oder ähnliche Nachschlagewerke heraus. Darin erscheinen Informationen wie Ihr Name, ein Doktorgrad und Ihre Anschrift. Sie können der Veröffentlichung Ihrer Daten widersprechen. Ihren Widerspruch brauchen Sie nicht begründen.
Die Meldebehörde muss Sie schon bei der Anmeldung auf das Widerspruchsrecht hinweisen. Außerdem informiert die Behörde Sie über Ihr Widerspruchsrecht einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung.
Online-Dienst
Adressbucheintrag sperren
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bürgerbüro (Bürgerbüro)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 11 20
73761 Neuhausen a.d.F.
Öffnungszeiten
Servicezeit (Öffnungszeiten Bürgerbüro) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Nur mit vorheriger Terminvereinbarung unter https://www.terminland.eu/neuhausen-fildern/ Di 08:30 - 12:00 8:30 - 12 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung unter https://www.terminland.eu/neuhausen-fildern/ und 14:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 07:00 - 17:00 Uhr 13-17 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung unter https://www.terminland.eu/neuhausen-fildern/ Fr 08:30 - 12:00 Uhr Nur mit vorheriger Terminvereinbarung unter https://www.terminland.eu/neuhausen-fildern/
Kontakt
E-Mail: buergerbuero@neuhausen-fildern.de
Fax: 07158170077
Telefon Festnetz: 071581700 18
Telefon Festnetz: 071581700 19
Telefon Festnetz: 071581700 20
Telefon Festnetz: 071581700 21
erforderliche Unterlagen
Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:
- Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
Voraussetzungen
Eintrag in einem Adressbuch
Rechtsgrundlage(n)
- § 50 Absatz 5 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen
Rechtsbehelf
Leistungsklage
Verfahrensablauf
Sie müssen der Übermittlung Ihrer Daten widersprechen. Der Widerspruch ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich, elektronisch, mündlich oder zu Protokoll einlegen. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde liegt ein Formular zum Download bereit.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
in der Regel ein bis vier Wochen
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg