Adressbuchsperre Eintragung

    Adressbuch - Eintrag sperren lassen

    Viele Gemeinden geben Einwohnerbücher oder ähnliche Nachschlagewerke heraus. Darin erscheinen Informationen wie Ihr Name, ein Doktorgrad und Ihre Anschrift. Sie können der Veröffentlichung Ihrer Daten widersprechen. Ihren Widerspruch brauchen Sie nicht begründen.

    Beschreibung

    Viele Gemeinden geben Einwohnerbücher oder ähnliche Nachschlagewerke heraus. Darin erscheinen Informationen wie Ihr Name, ein Doktorgrad und Ihre Anschrift. Sie können der Veröffentlichung Ihrer Daten widersprechen. Ihren Widerspruch brauchen Sie nicht begründen.

    Die Meldebehörde muss Sie schon bei der Anmeldung auf das Widerspruchsrecht hinweisen. Außerdem informiert die Behörde Sie über Ihr Widerspruchsrecht einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung.

    Online-Dienst

    Adressbucheintrag sperren

    ID: L100022_a8ef3ef8aebcab9e59f83a6dd6b275c3366d658d2e5ad64c412033b1bfcabe09

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro (Bürgerbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossplatz 1

    73765 Neuhausen auf den Fildern

    Postfachadresse

    Postfach 11 20

    73761 Neuhausen a.d.F.

    Öffnungszeiten

    Servicezeit (Öffnungszeiten Bürgerbüro) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Nur mit vorheriger Terminvereinbarung unter https://www.terminland.eu/neuhausen-fildern/ Di 08:30 - 12:00 8:30 - 12 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung unter https://www.terminland.eu/neuhausen-fildern/ und 14:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 07:00 - 17:00 Uhr 13-17 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung unter https://www.terminland.eu/neuhausen-fildern/ Fr 08:30 - 12:00 Uhr Nur mit vorheriger Terminvereinbarung unter https://www.terminland.eu/neuhausen-fildern/

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@neuhausen-fildern.de

    Fax: 07158170077

    Telefon Festnetz: 071581700 18

    Telefon Festnetz: 071581700 19

    Telefon Festnetz: 071581700 20

    Telefon Festnetz: 071581700 21

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises

    Voraussetzungen

    Eintrag in einem Adressbuch

    Rechtsgrundlage(n)

    Bundesmeldegesetz (BMG):

    • § 50 Absatz 5 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen

    Rechtsbehelf

    Leistungsklage

    Verfahrensablauf

    Sie müssen der Übermittlung Ihrer Daten widersprechen. Der Widerspruch ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich, elektronisch, mündlich oder zu Protokoll einlegen. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde liegt ein Formular zum Download bereit.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    in der Regel ein bis vier Wochen

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en