Wohngeld Feststellung

    Wohngeld beantragen

    Hinweise für Hausach

    Sie können einen Zuschuss beantragen, wenn Sie nicht über ausreichendes Einkommen verfügen, um Ihren Wohnraum zu bezahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Hausach

    Sie können einen Zuschuss beantragen, wenn Sie nicht über ausreichendes Einkommen verfügen, um Ihren Wohnraum zu bezahlen.

    Das Wohngeld für Mieterinnen und Mieter heißt Mietzuschuss, das Wohngeld für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum heißt Lastenzuschuss.

    Höhe:

    Abhängig vom Einzelfall.
    Es orientiert sich an der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Miete beziehungsweise Belastung.

    Dauer:

    In der Regel für 12 Monate.

    Im Einzelfall kann dieser Zeitraum länger oder kürzer sein.
    Wollen Sie Wohngeld nach diesem Zeitraum weiter beziehen, müssen Sie es neu beantragen.

    Online-Dienste

    Antrag auf Wohngeld - Mietbescheinigung

    ID: L100022_6005021-6006003-2861-6028691-313

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    Wohngeld beantragen

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    Ansprechpartner

    Ausbildungsförderung & Wohngeld (Ausbildungsförderung & Wohngeld)

    Adresse

    Hausanschrift

    Badstraße 20

    77652 Offenburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Das Betreten unserer Dienststellen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. ) Mo 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0781 805 9811

    Fax: 0781 805 1480

    De-Mail: bafoeg@ortenaukreis.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hausach

    • Nachweise über die Miete
      • Mietvertrag, Mietbescheinigung, Mietzahlungsbeleg

    oder

    • Nachweise über die Belastungen
      • Darlehensvertrag mit Nachweis der Zahlungen, Grundbuchauszug, Angaben zur Wohnfläche
    • Nachweise über das Gesamteinkommen des Haushalts
      • Arbeitseinkommen, Rente, Unterhalt etc.
    • Kapitaleinkünfte

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hausach

    • Ihr Gesamteinkommen liegt nicht über einer bestimmten Grenze.
      Die Einkommensermittlung orientiert sich am Einkommensteuergesetz, das heißt maßgebend sind Ihre individuellen steuerpflichtigen positiven Einkünfte, ergänzt um einen Katalog zu berücksichtigender steuerfreier Einnahmen.
    • Sie tragen die Kosten für den Wohnraum selbst. Wenn sie durch Dritte übernommen werden, können Sie kein Wohngeld erhalten.

    Kein Wohngeld erhalten Empfängerinnen und Empfänger folgender Transferleistungen:

    • Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
    • Übergangsgeld und Verletztengeld jeweils in Höhe des Arbeitslosengeldes II, auch bei Vorschüssen und Abschlagszahlungen auf Übergangs- oder Verletztengeld
    • Zuschüsse zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft für Auszubildende und Studierende
    • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
    • Hilfe zum Lebensunterhalt
    • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt oder andere Hilfen in einer stationären Einrichtung, die den Lebensunterhalt umfassen, nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach einem Gesetz, das dieses für anwendbar erklärt
    • Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Kinder- und Jugendhilfe, wenn im Haushalt ausschließlich Empfängerinnen und Empfänger dieser Leistungen leben

    Ausnahmen:

    • Sie erhalten die Transferleistung ausschließlich als Darlehen oder die Transferleistung wurde abgelehnt, entzogen oder versagt.
    • Sie wechseln vom Bezug einer Transferleistung in das Wohngeld.
    • Personen, die mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben und daher bei der Berechnung der Transferleistung berücksichtigt worden sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Hausach

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hausach

    Das Wohngeld beantragen Sie am besten schriftlich. Nutzen Sie das im Internet zur Verfügung stehende Formular. Sie erhalten es auch bei der zuständigen Stelle.

    Sie müssen unterschiedliche Formulare benutzen, abhängig davon, ob Sie Wohnraum gemietet haben (Mietzuschuss) oder dieser Eigentum von Ihnen ist (Lastenzuschuss).

    Sie können Wohngeld auch formlos beantragen. Dabei gelten Besonderheiten:

    • Ihr (formloser) Antrag gilt dann zu diesem Zeitpunkt als gestellt. Reichen Sie das ausgefüllte Formular samt aller erforderlichen Unterlagen innerhalb eines Monats nach, erhalten Sie bei einer positiven Prüfung Ihres Antrags ab dem Monat, in welchem der Antrag gestellt wurde, Wohngeld.
    • Geben Sie Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen erst später ab, erhalten Sie Wohngeld erst ab diesem Monat.

    Die Entscheidung über Ihren Antrag erhalten Sie schriftlich in Form eines Bescheids.

    Bei einem positiven Bescheid überweist Ihnen die zuständige Stelle die Zahlungen einmal monatlich im Voraus auf das von Ihnen angegebene Konto.

    Fristen

    Hinweise für Hausach

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise zur Wohngeldreform zum 1. Januar 2023:

    Die Wohngeldbehörden haben viele Anträge erhalten. Die Bearbeitung des Antrages kann daher etwas länger dauern. Bitte haben Sie etwas Geduld.

    Kosten

    Hinweise für Hausach

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hausach

    Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verändert, kann es zu einer Verringerung bzw. Erhöhung des Wohngeldes kommen.

    Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

    Bei Änderungen, die zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen können, ist ein neuer Antrag erforderlich.

    Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich überprüfen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en