Wohngeld Feststellung

    Wohngeld beantragen

    Hinweise für Karlsruhe

    Sie erhalten Wohngeld, wenn Sie nicht über ausreichendes Einkommen verfügen, um Ihren Wohnraum zu bezahlen. Das Wohngeld für Mieterinnen und Mieter heißt Mietzuschuss, das Wohngeld für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum heißt Lastenzuschuss.

    Beschreibung

    Hinweise für Karlsruhe

    Sie erhalten Wohngeld, wenn Sie nicht über ausreichendes Einkommen verfügen, um Ihren Wohnraum zu bezahlen. Das Wohngeld für Mieterinnen und Mieter heißt Mietzuschuss, das Wohngeld für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum heißt Lastenzuschuss.

    Höhe:

    Abhängig vom Einzelfall.
    Es orientiert sich an der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Miete beziehungsweise Belastung.

    Dauer:

    In der Regel für 12 Monate.

    Im Einzelfall kann dieser Zeitraum länger oder kürzer sein.
    Wollen Sie Wohngeld nach diesem Zeitraum weiter beziehen, müssen Sie es neu beantragen.

    Online-Dienste

    Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss) mit Ausfüllhilfe (Online-Antrag)

    ID: L100022_6011443-6002515-1919-6027709-769

    Beschreibung

    Online-Antrag, das Formular muss nicht per Post zugeschickt werden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss) mit Ausfüllhilfe (Printformular)

    ID: L100022_6002175-6002515-1919-6027709-769

    Beschreibung

    Das Formular muss unterschrieben und per Post zugesendet werden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wohngeldstelle (Wohngeldstelle)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Lammstraße 7 a, Zimmer E 219 bis E 223

    76133 Karlsruhe

    Hausanschrift

    Lammstraße 7 a

    76133 Karlsruhe

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0721 133 6470

    Fax: 0721 133 6409

    E-Mail: wohngeld@la.karlsruhe.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Karlsruhe

    • Nachweis über die Anzahl der Haushaltsmitglieder.
    • Nachweis über die Miete (Mietvertrag etc.) oder Belastung (Darlehensvertrag etc.).
    • Nachweise über das Gesamteinkommen des Haushalts (Arbeitseinkommen, Rente, Kindergeld etc.).

    Voraussetzungen

    Hinweise für Karlsruhe

    • Ihr Gesamteinkommen liegt nicht über einer bestimmten Grenze.
      Die Einkommensermittlung orientiert sich am Einkommensteuergesetz, das heißt maßgebend sind Ihre individuellen steuerpflichtigen positiven Einkünfte, ergänzt um einen Katalog zu berücksichtigender steuerfreier Einnahmen.
    • Sie tragen die Kosten für den Wohnraum selbst. Wenn sie durch Dritte übernommen werden, können Sie kein Wohngeld erhalten.

    Kein Wohngeld erhalten Empfängerinnen und Empfänger folgender Transferleistungen:

    • Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II und Sozialgeld)
    • Übergangsgeld und Verletztengeld jeweils in Höhe des Bürgergeldes, auch bei Vorschüssen und Abschlagszahlungen auf Übergangs- oder Verletztengeld
    • Zuschüsse zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft für Auszubildende und Studierende
    • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
    • Hilfe zum Lebensunterhalt
    • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt oder andere Hilfen in einer stationären Einrichtung, die den Lebensunterhalt umfassen, nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach einem Gesetz, das dieses für anwendbar erklärt
    • Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Kinder- und Jugendhilfe, wenn im Haushalt ausschließlich Empfängerinnen und Empfänger dieser Leistungen leben

    Ausnahmen:

    • Sie erhalten die Transferleistung ausschließlich als Darlehen oder die Transferleistung wurde abgelehnt, entzogen oder versagt.
    • Sie wechseln vom Bezug einer Transferleistung in das Wohngeld.
    • Personen, die mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben und daher bei der Berechnung der Transferleistung berücksichtigt worden sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Karlsruhe

    Gegen die Entscheidung der Wohngeldbehörde ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides bei der Wohngeldbehörde in schriftlicher Form einzulegen.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Karlsruhe

    Das Wohngeld beantragen Sie am besten schriftlich. Nutzen Sie das oben stehende Papierformular. Sie erhalten es auch bei der zuständigen Stelle.

    Sie müssen unterschiedliche Papierformulare benutzen, abhängig davon, ob Sie Wohnraum gemietet haben (Mietzuschuss) oder dieser Eigentum von Ihnen ist (Lastenzuschuss).

    Wenn Sie einen Erstantrag auf Mietzuschuss stellen möchten, können Sie auch den oben zur Verfügung stehenden Onlineantrag nutzen.

    Sie können Wohngeld auch formlos beantragen. Dabei gelten Besonderheiten.
    Ihr (formloser) Antrag gilt dann zu diesem Zeitpunkt als gestellt. Reichen Sie das ausgefüllte Formular samt aller erforderlichen Unterlagen innerhalb der Ihnen mitgeteilten Frist nach. Bei einer positiven Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie ab dem 1. Tag des Monats der formlosen Antragstellung Wohngeld.

    Die Entscheidung über Ihren Antrag erhalten Sie schriftlich in Form eines Bescheids.

    Bei einem positiven Bescheid überweist Ihnen die zuständige Stelle die Zahlungen einmal monatlich im Voraus auf das von Ihnen angegebene Konto.

    Fristen

    Hinweise für Karlsruhe

    • Erstantrag: keine
    • Anträge auf Weiterleistung: Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Weiterleistung frühzeitig, zum Beispiel zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraumes. So können Zahlungsunterbrechungen vermieden werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Karlsruhe

    Hinweise zur Wohngeldreform zum 1. Januar 2023:

    Die Wohngeldbehörden haben viele Anträge erhalten. Die Bearbeitung des Antrages kann daher etwas länger dauern. Bitte haben Sie etwas Geduld.

    Kosten

    Hinweise für Karlsruhe

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Karlsruhe

    Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

    Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich überprüfen.

    Wenn Sie im Bezug von Wohngeld stehen und Kindergeld erhalten, besteht eventuell auch ein Anspruch auf Kinderzuschlag. Ob Sie Anspruch auf Kinderzuschlag haben, können Sie mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse prüfen und den Antrag direkt online stellen. Den Link dazu finden Sie in den vertiefenden Informationen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en