Wohngeld Feststellung

    Wohngeld beantragen

    Hinweise für Schwäbisch Hall

    Sie erhalten Wohngeld, wenn Sie nicht über ausreichendes Einkommen verfügen, um Ihren Wohnraum zu bezahlen. Das Wohngeld für Mieterinnen und Mieter heißt Mietzuschuss, das Wohngeld für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum heißt Lastenzuschuss.

    Beschreibung

    Hinweise für Schwäbisch Hall

    Sie erhalten Wohngeld, wenn Sie nicht über ausreichendes Einkommen verfügen, um Ihren Wohnraum zu bezahlen. Das Wohngeld für Mieterinnen und Mieter heißt Mietzuschuss, das Wohngeld für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum heißt Lastenzuschuss.

    Höhe:

    Abhängig vom Einzelfall.
    Es orientiert sich an der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Miete beziehungsweise Belastung.

    Dauer:

    In der Regel für 12 Monate.

    Im Einzelfall kann dieser Zeitraum länger oder kürzer sein.
    Wollen Sie Wohngeld nach diesem Zeitraum weiter beziehen, müssen Sie es neu beantragen.

    Online-Dienst

    Wohngeld beantragen

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgeramt / Wohngeldstelle / Wahlen (Bürgeramt / Wohngeldstelle / Wahlen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gymnasiumstraße 2

    74523 Schwäbisch Hall

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Wohngeldstelle) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Bürgeramt) Mo 08:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Sa 09:00 - 12:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) (nur jeden ersten Sa im Monat)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0791 751 258

    Telefon Festnetz: 115

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: buergeramt@schwaebischhall.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schwäbisch Hall

    • Nachweis über die Miete oder Belastung.
    • Nachweise über das Gesamteinkommen des Haushalts (Arbeitseinkommen, Rente, Kindergeld etc.).

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schwäbisch Hall

    • Ihr Gesamteinkommen liegt nicht über einer bestimmten Grenze.
      Die Einkommensermittlung orientiert sich am Einkommensteuergesetz, das heißt maßgebend sind Ihre individuellen steuerpflichtigen positiven Einkünfte, ergänzt um einen Katalog zu berücksichtigender steuerfreier Einnahmen.
    • Sie tragen die Kosten für den Wohnraum selbst. Wenn sie durch Dritte übernommen werden, können Sie kein Wohngeld erhalten.

    Kein Wohngeld erhalten Empfängerinnen und Empfänger folgender Transferleistungen:

    • Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
    • Übergangsgeld und Verletztengeld jeweils in Höhe des Arbeitslosengeldes II, auch bei Vorschüssen und Abschlagszahlungen auf Übergangs- oder Verletztengeld
    • Zuschüsse zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft für Auszubildende und Studierende
    • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
    • Hilfe zum Lebensunterhalt
    • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt oder andere Hilfen in einer stationären Einrichtung, die den Lebensunterhalt umfassen, nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach einem Gesetz, das dieses für anwendbar erklärt
    • Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Kinder- und Jugendhilfe, wenn im Haushalt ausschließlich Empfängerinnen und Empfänger dieser Leistungen leben

    Ausnahmen:

    • Sie erhalten die Transferleistung ausschließlich als Darlehen oder die Transferleistung wurde abgelehnt, entzogen oder versagt.
    • Sie wechseln vom Bezug einer Transferleistung in das Wohngeld.
    • Personen, die mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben und daher bei der Berechnung der Transferleistung berücksichtigt worden sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Schwäbisch Hall

    Wenn eine Entscheidung der Behörde erforderlich ist (z.B. bei einem Gebührenbescheid), wird die Behörde Ihnen dazu die Entscheidung als förmliche Mitteilung zusenden.
    Diese Entscheidung enthält auch den Hinweis auf die rechtlichen Möglichkeiten, die Ihnen offenstehen, falls Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind.
    In diesem Rechtsbehelf sind auch Fristen genannt, die Sie unbedingt beachten müssen.
    Der Rechtsbehelf enthält ebenfalls die Information, an welche Stelle Sie sich in einem solchen Fall wenden können.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schwäbisch Hall

    Das Wohngeld beantragen Sie am besten schriftlich. Nutzen Sie das im Internet zur Verfügung stehende Formular. Sie erhalten es auch bei der zuständigen Stelle.

    Sie müssen unterschiedliche Formulare benutzen, abhängig davon, ob Sie Wohnraum gemietet haben (Mietzuschuss) oder dieser Eigentum von Ihnen ist (Lastenzuschuss).

    Sie können Wohngeld auch formlos beantragen. Dabei gelten Besonderheiten.
    Ihr (formloser) Antrag gilt dann zu diesem Zeitpunkt als gestellt. Reichen Sie das ausgefüllte Formular samt aller erforderlichen Unterlagen innerhalb eines Monats nach, erhalten Sie bei einer positiven Prüfung Ihres Antrags ab dem Tag der formlosen Antragstellung Wohngeld.

    Geben Sie Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen erst später ab, erhalten Sie Wohngeld erst ab diesem Datum.

    Die Entscheidung über Ihren Antrag erhalten Sie schriftlich in Form eines Bescheids.

    Bei einem positiven Bescheid überweist Ihnen die zuständige Stelle die Zahlungen einmal monatlich im Voraus auf das von Ihnen angegebene Konto.

    Fristen

    Hinweise für Schwäbisch Hall

    • Erstantrag: keine
    • Anträge auf Weiterleistung: zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraumes. So vermeiden Sie Zahlungsunterbrechungen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise zur Wohngeldreform zum 1. Januar 2023:

    Die Wohngeldbehörden haben viele Anträge erhalten. Die Bearbeitung des Antrages kann daher etwas länger dauern. Bitte haben Sie etwas Geduld.

    Kosten

    Hinweise für Schwäbisch Hall

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schwäbisch Hall

    Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

    Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich überprüfen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en