Auskunft aus der Kaufpreissammlung Erteilung

    Auskunft aus der Kaufpreissammlung beantragen

    Hinweise für Besigheim

    Die Kaufpreissammlung ist die Grundlage für die Tätigkeit der Gutachterausschüsse und der Bewertungssachverständigen.

    Beschreibung

    Hinweise für Besigheim

    Die Kaufpreissammlung ist die Grundlage für die Tätigkeit der Gutachterausschüsse und der Bewertungssachverständigen.

    Sie enthält Informationen über: 

    • Kaufverträge und andere Urkunden zur Übertragung von Eigentum an bebauten und unbebauten Grundstücken, Grundstücksteilen und Rechten an Grundstücken sowie die
    • Auswertungsergebnisse, wie z.B. Bodenrichtwerte und weitere zur Wertermittlung erforderlichen Daten.

     Zur Führung der Kaufpreissammlung erhalten die Gutachterausschüsse Abschriften der Kaufverträge- und sonstigen Urkunden im Zusammenhang mit Eigentumsübertragungen von den beurkundenden Stellen. Dies sind vor allem die Notare.

    Die Kaufpreissammlung ist jedoch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Nur bei berechtigtem Interesse und sachgerechter Verwendung der Daten sind Auskünfte aus der Kaufpreissammlung zu erteilen.

    Die Auskunft erfolgt nur auf schriftlichen Antrag. Bei der Antragstellung sind die Voraussetzungen für die Auskunftsberechtigung darzulegen.  

     

    Online-Dienste

    Online beantragen

    ID: L100022_df7534ee1528524ac80f8d668d27f16cfb290132e87bf58277b5a601b60e8452

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Online beantragen

    ID: L100022_f495f8307d5a593f258be4f68ed41b9c90516b5433248ba18b53af4d2ef7b993

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Besigheim (Stadt Besigheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 12

    74354 Besigheim

    Postfachadresse

    Postfach 12 62

    74350 Besigheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07143 8078 0

    Fax: 07143 8078 289

    E-Mail: stadtverwaltung@besigheim.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Besigheim (Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Besigheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 12

    74354 Besigheim

    Hausanschrift

    Marktplatz 7

    74354 Besigheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07143 8078 250

    Fax: 07143 8078 261

    E-Mail: gutachterausschuss@besigheim.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Besigheim

    Die Voraussetzungen für die Auskunftserteilung sind in geeigneter Weise glaubhaft zu machen.

    Je nach Anfragezweck benötigen wir des weiteren folgende Angaben:

    • für Vergleichspreise bebauter Grundstücke: Anschrift/Lage , Grundstücksgröße, Baujahr, Ausstattungsstandard, Wohnfläche, Anzahl der Wohneinheiten im Gebäude, Anbauart (z.B. Einzelhaus, Doppelhaushälfte, Reihenend-/Mittelhaus, Wohneigentum), mit/ohne Garage/Stellplatz
    • für Sachwertfaktoren: Anschrift/Lage, vorläufiger Sachwert
    • für Liegenschaftszinssätze: Gemarkung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Besigheim

    Voraussetzungen für die Auskunft aus der Kaufpreissammlung sind:  

    • der Antragsteller kann ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
    • die schutzwürdigen Interessen von betroffenen Personen bleiben gewahrt
    • die sachgerechte Verwendung der Daten erscheint gewährleistet, d.h. Verwendung nur für den angegebenen Zweck und keine Weitergabe an Dritte.

    Von einem berechtigten Interesse und der sachgerechten Verwendung der Daten wird regelmäßig ausgegangen, wenn die Auskunft von einer mit der Wertermittlung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten befassten Behörde oder von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für eine Wertermittlung beantragt wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Besigheim

    Die Auskunft ist schriftlich bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Besigheim zu beantragen.

    Die Auskunft wird je nach Zweck in Form von Daten über anonymisierte Vergleichsobjekte oder Kennzahlen schriftlich erteilt.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Besigheim

    Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 3 - 5 Werktage.

    Kosten

    Hinweise für Besigheim

    Die Auskunft aus der Kaufpreissammlung ist gebührenpflichtig.

    Die Zeitgebühr beträgt 18,50 €/15 Minuten gemäß Ziff. 8.1 des Gebührenverzeichnisses der Verwaltungsgebührensatzung i.V.m. § 1 Absatz 2 der Gutachterausschussgebührensatzung der Stadt Besigheim.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de