Grundstückswertermittlung beantragen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Beschreibung
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Sie wollen ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen oder aus anderen Gründen (z.B. Erbauseinandersetzung, Darlehensaufnahme) den Marktwert einer Immobilie ermitteln lassen. Dafür werden Gutachten ausgefertigt, die in der Regel den Verkehrswert (Marktwert) für die folgenden Objekte bestimmen:
- bebaute Grundstücke einschließlich der Gebäude
- unbebaute Grundstücke
- unbebaute oder bebaute Grundstücksteile
- grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurechte)
- Eigentumswohnungen
In Baden-Württemberg erstatten die bei den Gemeinden gebildeten Gutachterausschüsse Verkehrswertgutachten. Auch freie Sachverständige und andere Stellen können Verkehrswerte ermitteln.
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Ansprechpartner
Stadt Freiburg im Breisgau (Stadt Freiburg im Breisgau)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +497612010
Internet
Gutachterausschuss mit Geschäftsstelle (Gutachterausschuss mit Geschäftsstelle)
Adresse
Hausanschrift
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Es können unterschiedliche Unterlagen (z.B. Grundrisspläne) notwendig sein. Diese Unterlagen fordert der Gutachterausschuss bei Bedarf bei der Antragstellerin oder dem Antragsteller an.
Voraussetzungen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Die Erstattung eines Gutachtens durch den Gutachterausschuss erfordert einen Antrag. Einen Antrag dürfen stellen:
- Eigentümer und Eigentümerinnen oder
- diesen gleichstehende Berechtigte (z.B. Erbbauberechtigte)
- Inhaber oder Inhaberinnen anderer Rechte am Grundstück
- Pflichtteilsberechtigte (die nächsten Angehörigen)
- Gerichte und Justizbehörden
Hinweis: Kaufinteressenten sind nicht antragsberechtigt.
Rechtsgrundlage(n)
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Rechtsbehelf
Die Rechtsgrundlagen sehen keinen Rechtsbehelf gegen den als Gutachten ermittelten Grundstückswert vor.
Verfahrensablauf
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Sie können die Grundstückswertermittlung bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beantragen. In Ihrem Antrag müssen Sie Ihre Berechtigung dazu darlegen. Teilen Sie mit, welches Grundstück beziehungsweise welches Recht an welchem Grundstück Sie bewertet haben möchten.
Einige Gutachterausschüsse bieten dafür ein Antragsformular an.
Das Gutachten erhalten Sie in schriftlicher Form.
Wenn nicht anders bestimmt oder nichts vereinbart wird, sind die Gutachten der Gutachterausschüsse nicht bindend.
Für die Ermittlung des Verkehrswertes werden vor allem berücksichtigt:
- der Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht (Wertermittlungsstichtag)
- die rechtlichen Gegebenheiten
Dazu zählen:- der Entwicklungszustand
- der beitragsrechtliche Zustand des Grundstücks
- der abgabenrechtliche Zustand des Grundstücks und
- Art und Maß der baulichen Nutzung nach dem öffentlichen Bau- und Planungsrecht
- die tatsächlichen Eigenschaften des Grundstückes und die sonstige Beschaffenheit wie
- Grundstücksgröße
- Grundstücksgestalt
- Bodenbeschaffenheit
- Bebauung
- die Lage des Grundstücks
Fristen
Eine Frist, innerhalb der eine Grundstücksermittlung durchgeführt sein sollte, ist in den Rechtgrundlagen nicht enthalten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann stark variieren und ist beim zuständigen Gutachterausschuss zu erfragen.
Kosten
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Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem Wert, den das Gutachten für das Grundstück ermittelt hat und nach der aktuellen Gutachterausschussgebührensatzung:
Hinweise (Besonderheiten)
Nähere Hinweise zur Beantragung einer Grundstückswertermittlung sind beim örtlich zuständigen Gutachterausschuss oder bei freien Sachverständigen zu erfahren.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg