Grundstückswert Ermittlung

    Antrag auf ein Verkehrswertgutachten

    Hinweise für Waiblingen

    Sie wollen ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen oder aus anderen Gründen (zum Beispiel Erbauseinandersetzung, Darlehensaufnahme) den Marktwert einer Immobilie ermitteln lassen. Dafür werden Gutachten ausgefertigt, die in der Regel den Verkehrswert (Marktwert) für die folgenden Objekte bestimmen:

    Beschreibung

    Hinweise für Waiblingen

    Sie wollen ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen oder aus anderen Gründen (zum Beispiel Erbauseinandersetzung, Darlehensaufnahme) den Marktwert einer Immobilie ermitteln lassen. Dafür werden Gutachten ausgefertigt, die in der Regel den Verkehrswert (Marktwert) für die folgenden Objekte bestimmen:

    • bebaute Grundstücke einschließlich der Gebäude
    • unbebaute Grundstücke
    • unbebaute oder bebaute Grundstücksteile
    • grundstücksgleiche Rechte (zum Beispiel Erbbaurechte)
    • Eigentumswohnungen

    In Baden-Württemberg erstatten die bei den Gemeinden gebildeten Gutachterausschüsse Verkehrswertgutachten. Auch freie Sachverständige und andere Stellen können Verkehrswerte ermitteln.

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    Ansprechpartner

    Abteilung Gremiendienste (Abteilung Gremiendienste)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurze Straße 33

    71332 Waiblingen

    Postfachadresse

    Postfach 17 51

    71328 Waiblingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Weitere Termine nach Vereinbarung) Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 14:30 - 18:30 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Waiblingen

    Es können unterschiedliche Unterlagen (zum Beispiel Lagepläne) notwendig sein. Diese Unterlagen fordert der Gutachterausschuss bei Bedarf bei der Antragstellerin oder dem Antragsteller an.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Waiblingen

    Die Erstattung eines Gutachtens durch den Gutachterausschuss erfordert einen Antrag. Einen Antrag dürfen stellen:

    • Eigentümer und Eigentümerinnen oder
    • diesen gleichstehende Berechtigte (z.B. Erbbauberechtigte)
    • Inhaber oder Inhaberinnen anderer Rechte am Grundstück
    • Pflichtteilsberechtigte (die nächsten Angehörigen)
    • Gerichte und Justizbehörden

    Hinweis: Kaufinteressenten sind nicht antragsberechtigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Die Rechtsgrundlagen sehen keinen Rechtsbehelf gegen den als Gutachten ermittelten Grundstückswert vor.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Waiblingen

    Sie können die Grundstückswertermittlung bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beantragen. In Ihrem Antrag müssen Sie Ihre Berechtigung dazu darlegen. Teilen Sie mit, welches Grundstück beziehungsweise welches Recht an welchem Grundstück Sie bewertet haben möchten.

    Einige Gutachterausschüsse bieten dafür ein Antragsformular an.

    Das Gutachten erhalten Sie in schriftlicher Form.

    Wenn nicht anders bestimmt oder nichts vereinbart wird, sind die Gutachten der Gutachterausschüsse nicht bindend.

    Für die Ermittlung des Verkehrswertes werden vor allem berücksichtigt:

    • der Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht (Wertermittlungsstichtag)
    • die rechtlichen Gegebenheiten
      Dazu zählen:
      • der Entwicklungszustand
      • der beitragsrechtliche Zustand des Grundstücks
      • der abgabenrechtliche Zustand des Grundstücks und
      • Art und Maß der baulichen Nutzung nach dem öffentlichen Bau- und Planungsrecht
    • die tatsächlichen Eigenschaften des Grundstückes und die sonstige Beschaffenheit wie
      • Grundstücksgröße
      • Grundstücksgestalt
      • Bodenbeschaffenheit
      • Bebauung
    • die Lage des Grundstücks

    Fristen

    Eine Frist, innerhalb der eine Grundstücksermittlung durchgeführt sein sollte, ist in den Rechtgrundlagen nicht enthalten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann stark variieren und ist beim zuständigen Gutachterausschuss zu erfragen.

    Kosten

    Hinweise für Waiblingen

    Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem Wert, den das Gutachten ermittelt hat und werden auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes nach der Gutachterausschussgebührensatzung der Stadt bemessen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nähere Hinweise zur Beantragung einer Grundstückswertermittlung sind beim örtlich zuständigen Gutachterausschuss oder bei freien Sachverständigen zu erfahren.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de