Meldebescheinigung beantragen
Hinweise für Ulm
Beschreibung
Hinweise für Ulm
Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen.
Beispielsweise für:
- Aufgebot beim Standesamt
- Zulassungsstelle
- Banken
- Rentenversicherer
Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie z.B. Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.
Online-Dienste
Meldebescheinigung beantragen
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Terminvereinbarung bei den Bürgerdiensten in der Olgastraße 66, 89073 Ulm
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Ulm
Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:
- Wenn Sie den Antrag persönlich stellen: Personalausweis oder Reisepass
- Wenn Sie den Antrag schriftlich oder oder per Fax stellen: Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
Voraussetzungen
Hinweise für Ulm
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Ulm
- § 18 Meldebescheinigung
Rechtsbehelf
Hinweise für Ulm
-
Verfahrensablauf
Hinweise für Ulm
Sie müssen die Meldebescheinigung bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich (auch durch Fax) oder persönlich stellen.
Fristen
Hinweise für Ulm
keine
Bearbeitungsdauer
Bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort
Kosten
Hinweise für Ulm
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der örtlichen Gebührensatzung.
Für Sozialleistungen wie z.B. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Kindergeld, Wohngeld ist die Meldebescheinigung kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Ulm
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Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg