Meldebescheinigung Erteilung

    Meldebescheinigung beantragen

    Hinweise für Ulm

    Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen.

    Beschreibung

    Hinweise für Ulm

    Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen.

    Beispielsweise für:

    • Aufgebot beim Standesamt
    • Zulassungsstelle
    • Banken
    • Rentenversicherer

    Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie z.B. Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.

    Online-Dienste

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    ID: L100022_d2f35862e67558329e8c4ecfe07b205663a31c87ee8160aa4bc4a06e29485a1d

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    Terminvereinbarung bei den Bürgerdiensten in der Olgastraße 66, 89073 Ulm

    ID: L100022_6000875-6004263-2079-6016782-347

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    Terminvereinbarung bei den Bürgerdiensten in der Olgastraße 66, 89073 Ulm

    ID: L100022_6000875-949-2079-6016782-347

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Melde- und Ausweiswesen (Melde- und Ausweiswesen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Olgastraße 66

    89073 Ulm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 731 161 3322

    Fax: +49 731 161 1677

    E-Mail: telefonservice-bd@ulm.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ulm

    Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:

    • Wenn Sie den Antrag persönlich stellen: Personalausweis oder Reisepass
    • Wenn Sie den Antrag schriftlich oder oder per Fax stellen: Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ulm

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ulm

    Bundesmeldegesetz - BMG:

    • § 18 Meldebescheinigung

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Ulm

    -

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ulm

    Sie müssen die Meldebescheinigung bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich (auch durch Fax) oder persönlich stellen.

    Fristen

    Hinweise für Ulm

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort

    Kosten

    Hinweise für Ulm

    Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der örtlichen Gebührensatzung.

    Für Sozialleistungen wie z.B. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Kindergeld, Wohngeld ist die Meldebescheinigung kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ulm

    -

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en