Meldebescheinigung Erteilung

    Meldebescheinigung beantragen

    Hinweise für Pfullingen

    Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen,

    Beschreibung

    Hinweise für Pfullingen

    Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen,

    beispielsweise für:

    • Aufgebot beim Standesamt
    • Zulassungsstelle
    • Banken
    • Rentenversicherer.

    Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie beispielsweise Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.

    Online-Dienst

    Meldebescheinigung beantragen

    ID: L100022_0e493c248f32973a437b25ce17a0dfd307f2e097c106b5bcee909f0083b83017

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Team: Bürgerservice (Team: Bürgerservice)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 5

    72793 Pfullingen

    Besucheranschrift

    Kirchstraße 17

    72793 Pfullingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:30 - 13:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mi 07:30 - 13:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 07:30 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: buergerservice@pfullingen.de

    Fax: 07121 7030 3310

    Telefon Festnetz: 07121 7030 3300

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Pfullingen

    Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:

    • Wenn Sie den Antrag persönlich stellen: Personalausweis oder Reisepass
    • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen: Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
    • Wenn Sie den Antrag elektronisch über service-bw stellen: Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und AusweisApp

    Voraussetzungen

    Hinweise für Pfullingen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Pfullingen

    Bundesmeldegesetz (BMG):

    • § 18 Meldebescheinigung

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Pfullingen

    Die Ausstellung einer Meldebescheinigung können Sie durch eine Verpflichtungsklage einfordern.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Pfullingen

    Sie müssen die Meldebescheinigung bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich (auch durch Fax), elektronisch, mündlich oder zu Protokoll stellen.

    Fristen

    Hinweise für Pfullingen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Pfullingen

    Bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort

    Kosten

    Hinweise für Pfullingen

    Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der örtlichen Gebührensatzung.

    Für Sozialleistungen wie zum Beispiel Krankenversicherung, Rentenversicherung, Kindergeld, Wohngeld ist die Meldebescheinigung kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Pfullingen

    Eine elektronische Meldebescheinigung beinhaltet keine Unterschrift und Dienstsiegel.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en