Meldebescheinigung Erteilung

    Meldebescheinigung beantragen

    Hinweise für Konstanz

    Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen.

    Beschreibung

    Hinweise für Konstanz

    Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen.

    Beispielsweise für:

    • Aufgebot beim Standesamt
    • Zulassungsstelle
    • Banken
    • Rentenversicherer

    Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie z.B. Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.

    Online-Dienste

    Meldebescheinigung - elektronischer Antrag

    ID: L100022_6007809-6002019-2455-6013355-293

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    Sprache

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    Sprache: de

    Meldebescheinigung beantragen

    ID: L100022_e55ce41c0172faeaf0f1f8239b3dd13d05028f98c0a1236ecf5b0bc6b97b5680

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro (Bürgerbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Untere Laube 24

    78462 Konstanz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7531 900 0

    Fax: +49 7531 900-2378

    E-Mail: buergerbuero@konstanz.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Konstanz

    Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:

    • Wenn Sie den Antrag persönlich stellen: Personalausweis oder Reisepass
    • Wenn Sie den Antrag schriftlich oder elektronisch stellen: Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses

    Voraussetzungen

    Hinweise für Konstanz

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Die Ausstellung einer Meldebescheinigung können Sie durch eine Verpflichtungsklage einfordern.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Konstanz

    Sie müssen die Meldebescheinigung bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich (auch durch Fax), elektronisch, mündlich oder zu Protokoll stellen.

    Fristen

    Hinweise für Konstanz

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort

    Kosten

    Hinweise für Konstanz

    Die Gebühr für eine Meldebescheinigung beträgt 8,00 Euro.

    Für Sozialleistungen wie z.B. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Kindergeld, Wohngeld ist die Meldebescheinigung kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Konstanz

    Haushaltsbescheinigung

    Die Haushaltsbescheinigung benötigen Sie z.B. für die Beantragung von Kindergeld beim Arbeitsamt.

    In der Haushaltsbescheinigung werden Ihre im Antrag gemachten Angaben in Bezug auf die im Haushalt lebenden Personen von der Meldebehörde bestätigt.

    Die Haushaltsbescheinigung ist persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses zu beantragen. Sie ist gebührenfrei.

    Lebensbescheinigung

    Eine Lebensbescheinigung kann für Rentenzwecke, insbesondere bei einem Träger im Ausland erforderlich sein.

    Damit wir Ihnen eine Lebensbescheinigung ausstellen können, müssen Sie in Konstanz gemeldet sein. Die Bescheinigung umfasst die im Melderegister gespeicherten Daten zur eigenen Person, verbunden mit der Bestätigung, dass Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung leben.

    Die Lebensbescheinigung ist persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses zu beantragen.

    Lebensbescheinigungen für die Vorlage bei gesetzlichen Rentenversicherungen aus allen EU-Staaten und der Schweiz sind gebührenfrei.

    Lebensbescheinigungen für deutsche und ausländische private Betriebsrenten sowie für gesetzliche Renten außerhalb der EU-Staaten und der Schweiz sind als Meldebescheinigung gebührenpflichtig (8,00 Euro).

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en