Meldebescheinigung Erteilung

    Meldebescheinigung beantragen

    Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen,

    Beschreibung

    Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen,

    beispielsweise für:

    • Aufgebot beim Standesamt
    • Zulassungsstelle
    • Banken
    • Rentenversicherer.

    Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie beispielsweise Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.

    Online-Dienst

    Meldebescheinigung beantragen

    ID: L100022_24f52aecd5b3cb0569266f87ba4b7130cc3fd7d3b4da49a0ea98366bef642733

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeinde Meißenheim (Gemeinde Meißenheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Winkelstraße 28

    77974 Meißenheim

    Öffnungszeiten

    Servicezeit Mo 08:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Di 08:00 - 12:30 und 14:00 - 16:30 Uhr Mi 08:00 - 13:00 Uhr Do 08:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 13:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 13:00 Uhr Servicezeit Mo 11:00 - 15:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 15:00 - 19:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07824/6468-0

    Fax: 07824/6468-15

    E-Mail: gemeinde@meissenheim.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:

    • Wenn Sie den Antrag persönlich stellen: Personalausweis oder Reisepass
    • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen: Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
    • Wenn Sie den Antrag elektronisch über service-bw stellen: Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und AusweisApp

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Bundesmeldegesetz (BMG):

    • § 18 Meldebescheinigung

    Rechtsbehelf

    Die Ausstellung einer Meldebescheinigung können Sie durch eine Verpflichtungsklage einfordern.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Meldebescheinigung bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich (auch durch Fax), elektronisch, mündlich oder zu Protokoll stellen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort

    Kosten

    Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der örtlichen Gebührensatzung.

    Die elektronische Meldebescheinigung wird unentgeltlich erteilt.

    Für Sozialleistungen wie zum Beispiel Rentenversicherung, Kindergeld, Wohngeld ist die Meldebescheinigung kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine elektronische Meldebescheinigung beinhaltet keine Unterschrift und Dienstsiegel.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en