Meldebescheinigung beantragen
Beschreibung
Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen,
beispielsweise für:
- Aufgebot beim Standesamt
- Zulassungsstelle
- Banken
- Rentenversicherer.
Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie beispielsweise Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt, Rentenversicherungsangelegenheiten (Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt, Rentenversicherungsangelegenheiten)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:
- Wenn Sie den Antrag persönlich stellen: Personalausweis oder Reisepass
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen: Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
- Wenn Sie den Antrag elektronisch über service-bw stellen: Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und AusweisApp
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
- § 18 Meldebescheinigung
Rechtsbehelf
Die Ausstellung einer Meldebescheinigung können Sie durch eine Verpflichtungsklage einfordern.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Meldebescheinigung bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich (auch durch Fax), elektronisch, mündlich oder zu Protokoll stellen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort
Kosten
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der örtlichen Gebührensatzung.
Die elektronische Meldebescheinigung wird unentgeltlich erteilt.
Für Sozialleistungen wie zum Beispiel Rentenversicherung, Kindergeld, Wohngeld ist die Meldebescheinigung kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine elektronische Meldebescheinigung beinhaltet keine Unterschrift und Dienstsiegel.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg