• Heuweiler (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Baden-Württemberg)
Meldebescheinigung Erteilung

Meldebescheinigung beantragen

Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen,

Beschreibung

Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen,

beispielsweise für:

  • Aufgebot beim Standesamt
  • Zulassungsstelle
  • Banken
  • Rentenversicherer.

Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie beispielsweise Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.

Online-Dienst

Meldebescheinigung beantragen

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Sprache

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Sprache: de

Ansprechpartner

Gemeinde Heuweiler (Gemeinde Heuweiler)

Adresse

Hausanschrift

Dorfstr. 21

79194 Heuweiler

Lieferanschrift

Dorfstr. 21

79194 Heuweiler

Kontakt

E-Mail: rathaus@heuweiler.de

Fax: 07666/7691

Telefon Festnetz: 07666/2280

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:

  • Wenn Sie den Antrag persönlich stellen: Personalausweis oder Reisepass
  • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen: Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
  • Wenn Sie den Antrag elektronisch über service-bw stellen: Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und AusweisApp

Voraussetzungen

keine

Rechtsgrundlage(n)

Bundesmeldegesetz (BMG):

  • § 18 Meldebescheinigung

Rechtsbehelf

Die Ausstellung einer Meldebescheinigung können Sie durch eine Verpflichtungsklage einfordern.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Meldebescheinigung bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich (auch durch Fax), elektronisch, mündlich oder zu Protokoll stellen.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort

Kosten

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der örtlichen Gebührensatzung.

Die elektronische Meldebescheinigung wird unentgeltlich erteilt.

Für Sozialleistungen wie zum Beispiel Rentenversicherung, Kindergeld, Wohngeld ist die Meldebescheinigung kostenfrei.

Hinweise (Besonderheiten)

Eine elektronische Meldebescheinigung beinhaltet keine Unterschrift und Dienstsiegel.

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

Sprachversion

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Sprache: de

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Sprache: en