Meldebescheinigung Erteilung

    Meldebescheinigung beantragen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer Wohnung aktuell gemeldet oder gemeldet gewesen zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen.

    Beschreibung

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer Wohnung aktuell gemeldet oder gemeldet gewesen zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen.

    Beispielsweise für:

    • Aufgebot beim Standesamt
    • Zulassungsstelle
    • Banken
    • Rentenversicherer


    Hinweis:

    • Dies gilt nicht als Wohnungsanmeldung / -ummeldung in Freiburg, diese finden Sie hier.
    • Eine Meldebescheinigung enthält lediglich Daten zur eigenen Person. Daten zu einer dritten Person erhalten Sie über eine Melderegisterauskunft.
    • Meldebescheinigungen, die über Service-BW beantragt werden, enthalten keine Unterschrift und kein Siegel. Sie können daher nicht zur Vorlage bei ausländischen Behörden verwendet werden (Apostille).


    Folgende Meldebescheinigungen können beantragt werden:

    Einfache Meldebescheinigung:

    Inhalt:

    • persönliche Daten
      (Name, Vornamen, Rufname, Doktorgrad, Geburtsdatum)
    • aktuelle Anschrift
      (alleinige Wohnung oder Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz/e)

    Erweiterte Meldebescheinigung:
    Inhalt:

    • persönliche Daten
      (Name, Vornamen, Rufname, Doktorgrad, Ordensname, Künstlername, Frühere Namen, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht)
    • Staatsangehörigkeit
    • Religion
    • Familienstand
    • aktuelle Anschrift (alleinige Wohnung oder Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz/e) mit Einzugsdatum
    • frühere Wohnsitze mit Einzugs- und Auszugsdatum
    • Gesetzliche Vertreter/Ehegatten/Lebenspartner/Minderjährige Kinder

    Aufenthaltsbescheinigung:
    Inhalt:

    • persönliche Daten (Name, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort)
    • Staatsangehörigkeit
    • Familienstand
    • aktuelle Anschrift mit Datum seit wann in Freiburg gemeldet oder
    • bei Wegzug historische Anschrift mit Datum von wann bis wann in Freiburg gemeldet gewesen und die Zielanschrift

    Internationale Aufenthaltsbescheinigung:
    Die internationale Aufenthaltsbescheinigung wird in verschiedenen Sprachen ausgestellt.
    Inhalt:

    • persönliche Daten (Name, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort)
    • Familienstand
    • Geschlecht
    • Religion
    • Staatsangehörigkeit
    • aktuelle Anschrift mit Datum seit wann in Freiburg gemeldet
      oder bei Wegzug
    • historische Anschrift mit Datum von wann bis wann in Freiburg gemeldet gewesen

    Online-Dienste

    Online Meldebescheinigung / Aufenthaltsbescheinigung bei der Stadt Freiburg beantragen

    ID: L100022_6004563-6004613-1977-6031365-3

    Beschreibung

    Hinweis zur Bezahlung mit Kreditkarte:

    3D-Secure ist für Online-Kartenzahlungen Pflicht.  Bitte prüfen Sie vorab, ob Sie das 3D-Secure Verfahren bei Ihrer Bank freigeschaltet haben.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Online Meldebescheinigung über Service-BW beantragen

    ID: L100022_6012923-6004613-1977-6031365-3

    Beschreibung

    Kostenlos - Sie müssen sich online ausweisen können
    Sie benötigen Ihren Personalausweis / elektronischen Aufenthaltstitel / eID-Karte und ein modernes Smartphone.
    Die Meldebescheinigung erhalten Sie sofort nach Ihrer Bestellung als digitales Dokument.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Online-Ausweisen - Schritt für Schritt erklärt

    ID: L100022_6006361-6004613-1977-6031365-3

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Freiburg - Grundservice (Freiburg - Grundservice)

    Adresse

    Hausanschrift

    Fehrenbachallee 12

    79106 Freiburg

    Lieferanschrift

    79095 Freiburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Terminvereinbarung erforderlich) Mo 07:30 - 12:30 Uhr Di 07:30 - 18:00 Uhr Mi 07:30 - 18:00 Uhr Do 07:30 - 18:00 Uhr Fr 07:30 - 12:30 Uhr Telefonische Erreichbarkeit (Telefon: 0761 201-0) Mo 08:00 - 18:00 Uhr Di 08:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +497612010

    E-Mail: bs-grundservice@stadt.freiburg.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:

    • Wenn Sie den Antrag persönlich stellen: Ausweisdokument, ggfs. Nachweis Sozialleistungen
    • Wenn Sie den Antrag schriftlich oder elektronisch stellen: Ausweisdokument, ggfs. Nachweis Sozialleistungen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Eine Meldebescheinigung kann nur beantragen, wer in Freiburg gemeldet ist oder gemeldet war.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    -

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Sie müssen die Meldebescheinigung bei der zuständigen Stelle schriftlich, online oder persönlich mit Termin beantragen.

    Fristen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort

    Kosten

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Eine Bescheinigung aus dem Melderegister ist in der Regel gebührenpflichtig.
    Die Gebühr beträgt jeweils 8,00 Euro.

    In folgenden Fällen ist die Meldebescheinigung kostenlos:

    • Meldebescheinigung als digitales Dokument (über Service-BW)
    • Meldebescheinigung für Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld oder Grundsicherung, Wohngeld)
    • Meldebescheinigung für Rentenzwecke (Lebensbescheinigung)
    • Meldebescheinigung für Kindergeld oder Elterngeld, Antrag auf Gebührenbefreiung bei der GEZ

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Meldebescheinigungen, die über Service-BW beantragt werden, enthalten keine Unterschrift und kein Siegel. Sie können daher nicht zur Vorlage bei ausländischen Behörden verwendet werden (Apostille).

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en