Meldebescheinigung Erteilung

    Meldebescheinigung beantragen

    Hinweise für Weinsberg

    Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen,

    Beschreibung

    Hinweise für Weinsberg

    Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen,

    beispielsweise für:

    • Aufgebot beim Standesamt
    • Zulassungsstelle
    • Banken
    • Rentenversicherer.

    Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie beispielsweise Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.

    Online-Dienste

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Weinsberg (Stadt Weinsberg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 11

    74189 Weinsberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07134/512-0

    Fax: 07134/512-199

    E-Mail: stadt@weinsberg.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Bürgerbüro (Bürgerbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 11

    74189 Weinsberg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Um unsere Kunden besser bedienen zu können, bitten wir ab sofort wieder das Terminsystem im Bürgerbüro zu nutzen. Dadurch können Wartezeiten vermieden werden und man hat in der Regel alle notwendigen Unterlagen dabei. Deshalb ist es ab sofort zwingend erforderlich für das Bürgerbüro einen Termin online, über die städtische Homepage oder telefonisch (07134 512-300) zu vereinbaren.) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 07:00 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7134 512300

    E-Mail: buergerbuero@weinsberg.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Weinsberg

    Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:

    • Wenn Sie den Antrag persönlich stellen: Personalausweis oder Reisepass
    • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen: Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
    • Wenn Sie den Antrag elektronisch über service-bw stellen: Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und AusweisApp

    Voraussetzungen

    Hinweise für Weinsberg

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Weinsberg

    Bundesmeldegesetz (BMG):

    • § 18 Meldebescheinigung

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Weinsberg

    Die Ausstellung einer Meldebescheinigung können Sie durch eine Verpflichtungsklage einfordern.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Weinsberg

    Sie müssen die Meldebescheinigung bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich (auch durch Fax), elektronisch, mündlich oder zu Protokoll stellen.

    Fristen

    Hinweise für Weinsberg

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Weinsberg

    Bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort

    Kosten

    Hinweise für Weinsberg

    Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Weinsberg vom 22.03.2022 und beträgt 4,70 € pro Fall.

    Für Sozialleistungen wie zum Beispiel Krankenversicherung, Rentenversicherung, Kindergeld, Wohngeld ist die Meldebescheinigung kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Weinsberg

    Eine elektronische Meldebescheinigung beinhaltet keine Unterschrift und Dienstsiegel.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en