Meldebescheinigung Erteilung

    Meldebescheinigung beantragen

    Hinweise für Besigheim

    Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen,

    Beschreibung

    Hinweise für Besigheim

    Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen,

    beispielsweise für:

    • Aufgebot beim Standesamt
    • Zulassungsstelle
    • Banken
    • Rentenversicherer.

    Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie beispielsweise Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Besigheim (Stadt Besigheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 12

    74354 Besigheim

    Postfachadresse

    Postfach 12 62

    74350 Besigheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07143 8078 0

    Fax: 07143 8078 289

    E-Mail: stadtverwaltung@besigheim.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Einwohnermeldeamt - Gewerbeamt - Fundbüro (Einwohnermeldeamt - Gewerbeamt - Fundbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 12

    74354 Besigheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07143 8078 228

    Fax: 07143 8078 289

    E-Mail: einwohnermeldeamt@besigheim.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Besigheim

    Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:

    • Wenn Sie den Antrag persönlich stellen: Personalausweis oder Reisepass
    • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen: Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
    • Wenn Sie den Antrag elektronisch über service-bw stellen: Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und AusweisApp2

    Voraussetzungen

    Hinweise für Besigheim

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Besigheim

    Bundesmeldegesetz - BMG:

    • § 18 Meldebescheinigung

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Besigheim

    Die Ausstellung einer Meldebescheinigung können Sie durch eine Verpflichtungsklage einfordern.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Besigheim

    Sie müssen die Meldebescheinigung bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich (auch durch Fax), elektronisch, mündlich oder zu Protokoll stellen.

    Fristen

    Hinweise für Besigheim

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Besigheim

    Bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort

    Kosten

    Hinweise für Besigheim

    Entsprechend der Gebührensatzung der Stadt Besigheim betragen die Kosten für eine schriftliche Meldebescheinigung 5,50 €.

    Eine über den Onlineantrag beantragte Meldebescheinigung ist kostenfrei.

    Für Sozialleistungen wie zum Beispiel Krankenversicherung, Rentenversicherung, Kindergeld, Wohngeld ist die Meldebescheinigung kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Besigheim

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en