Meldebescheinigung Erteilung

    Meldebescheinigung beantragen

    Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen,

    Beschreibung

    Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen,

    beispielsweise für:

    • Aufgebot beim Standesamt
    • Zulassungsstelle
    • Banken
    • Rentenversicherer.

    Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie beispielsweise Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.

    Online-Dienst

    Meldebescheinigung beantragen

    ID: L100022_f403b3cc36759f792cdb97204b467a8ddd853008721c22bb209486763f71e756

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro (Bürgerbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossplatz 1

    73765 Neuhausen auf den Fildern

    Postfachadresse

    Postfach 11 20

    73761 Neuhausen a.d.F.

    Öffnungszeiten

    Servicezeit (Öffnungszeiten Bürgerbüro) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Nur mit vorheriger Terminvereinbarung unter https://www.terminland.eu/neuhausen-fildern/ Di 08:30 - 12:00 8:30 - 12 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung unter https://www.terminland.eu/neuhausen-fildern/ und 14:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 07:00 - 17:00 Uhr 13-17 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung unter https://www.terminland.eu/neuhausen-fildern/ Fr 08:30 - 12:00 Uhr Nur mit vorheriger Terminvereinbarung unter https://www.terminland.eu/neuhausen-fildern/

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@neuhausen-fildern.de

    Fax: 07158170077

    Telefon Festnetz: 071581700 18

    Telefon Festnetz: 071581700 19

    Telefon Festnetz: 071581700 20

    Telefon Festnetz: 071581700 21

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:

    • Wenn Sie den Antrag persönlich stellen: Personalausweis oder Reisepass
    • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen: Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
    • Wenn Sie den Antrag elektronisch über service-bw stellen: Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und AusweisApp

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Bundesmeldegesetz (BMG):

    • § 18 Meldebescheinigung

    Rechtsbehelf

    Die Ausstellung einer Meldebescheinigung können Sie durch eine Verpflichtungsklage einfordern.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Meldebescheinigung bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich (auch durch Fax), elektronisch, mündlich oder zu Protokoll stellen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort

    Kosten

    Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der örtlichen Gebührensatzung.

    Die elektronische Meldebescheinigung wird unentgeltlich erteilt.

    Für Sozialleistungen wie zum Beispiel Rentenversicherung, Kindergeld, Wohngeld ist die Meldebescheinigung kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine elektronische Meldebescheinigung beinhaltet keine Unterschrift und Dienstsiegel.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en