Feuerwerke anmelden von Inhabern einer Erlaubnis- oder eines Befähigungsscheines

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Sie besitzen einen Erlaubnis- oder Befähigungsschein und möchten ein Feuerwerk abbrennen. In diesem Fall müssen Sie dies anmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Sie besitzen einen Erlaubnis- oder Befähigungsschein und möchten ein Feuerwerk abbrennen. In diesem Fall müssen Sie dies anmelden.

    Feuerwerke werden in folgende Kategorien unterteilt:

    • Feuerwerk der Kategorie F2 (alt: Klasse II oder Kleinfeuerwerk)
    • Feuerwerk der Kategorie F3 (alt: Klasse III oder Mittelfeuerwerk)
    • Großfeuerwerk: Kategorie F4 (alt: Klasse IV)
    • Bühnen- und Theaterfeuerwerk: Kategorie T1 oder T2
    • Feuerwerk mit sonstigen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P1 oder P2

    Sie müssen anzeigen:

    • Feuerwerk der Kategorie 2 im Zeitraum vom 2. Januar bis 30. Dezember
    • Feuerwerke mit allen anderen Kategorien ganzjährig vom 1. Januar bis 31.Dezember

    Hinweis: Als Privatperson, das heißt Personen ohne Erlaubnis oder Befähigungsschein, können Sie aus einem begründeten Anlass das Abbrennen eines Feuerwerks der Kategorie F2 (alt: Klasse II) beantragen. Weiterführende Informationen, welche Voraussetzungen Sie dazu erfüllen müssen, finden Sie in der Leistung "Private Feuerwerke - Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Abbrennens beantragen".

    In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern dürfen Sie keine pyrotechnischen Gegenstände abbrennen.

    Online-Dienst

    Online anmelden - Feuerwerk

    ID: L100022_6003727-3882-1977-6013476-3

    Beschreibung

    Für Inhaber einer Erlaubnis- oder eines Befähigungsscheins

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Waffen- und Sprengstoffrecht (Waffen- und Sprengstoffrecht)

    Adresse

    Hausanschrift

    Fehrenbachallee 12

    79106 Freiburg

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit (Während dieser Zeiten nehmen die Mitarbeitenden Anrufe entgegen, sofern sie sich nicht gerade in einem Kundengespräch befinden.) Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 Uhr Do geschlossen Fr 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    • gültige Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz

    oder

    Voraussetzungen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    • gültige Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (§ 7 SprengG) oder
    • gültige Erlaubnis zum nicht gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (§ 27 SprengG) oder
    • Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen (§ 20 SprengG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keiner

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Geben Sie in der Anzeige folgende Informationen an:

    • Name und Anschrift der für das Abbrennen des Feuerwerks verantwortlichen Personen sowie erforderlichenfalls Nummer und Datum der Erlaubnisbescheide nach § 7 oder § 27 des Gesetzes oder des Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes und die ausstellende Behörde,
    • Ort, Art und Umfang sowie Beginn und Ende des Feuerwerks,
    • Entfernungen zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen innerhalb des größten Schutzabstandes,
    • die von Ihnen geplanten Sicherungsmaßnahmen, insbesondere Absperrmaßnahmen sowie sonstige Vorkehrungen zum Schutze der Nachbarschaft und der Allgemeinheit.

    Viele Städte und Gemeinden bieten Ihnen im Internet ein Formular an. Andernfalls können Sie das Formular "Anzeige für das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände" des Umweltministeriums nutzen.

    Fristen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    • zwei Wochen, bevor Sie das Feuerwerk abbrennen möchten
    • im Einzelfall vier Wochen, wenn Sie das Feuerwerk abbrennen möchten in der unmittelbaren Nähe von:
      • Eisenbahnanlagen
      • Flughäfen
      • Bundeswasserstraßen
      • Seeschifffahrtsstraßen

    Kosten

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Die Gebühren richten sich nach der Satzung der Stadt Freiburg i. Br. über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Personen ohne Erlaubnis oder Befähigungsschein können aus einem begründeten Anlass das Abbrennen eines Feuerwerks der Kategorie F2 beantragen.

    Weiterführende Informationen, welche Voraussetzungen Sie dazu erfüllen müssen, finden Sie im Text "Private Feuerwerke - Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Abbrennens beantragen".

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de