Rentenversicherung - Renteninformation beantragen
Beschreibung
Bei der Deutschen Rentenversicherung können Sie jederzeit den Stand Ihres Versicherungskontos erfragen.
Sie erhalten eine Renteninformation über:
- die wichtigsten persönlichen Daten zur gesetzlichen Rente und
- Ihre derzeitigen Rentenansprüche. Durch den Ausblick auf die zukünftige Rente (Hochrechnung) deckt sie mögliche Lücken in Ihrer Altersvorsorge auf. Damit erhalten Sie seriöse Planungsdaten, um zusätzlich privat oder betrieblich vorsorgen zu können.
Die erste Renteninformation beinhaltet zusätzlich Ihren Versicherungsverlauf. Das ist eine Aufstellung über alle in Ihrem Konto gespeicherten Daten. Diese Auskunft ist wichtig, um Lücken in Ihrem Rentenkonto durch entsprechende Nachweise bereinigen zu können.
Online-Dienste
Auskunfts- und Beratungsstellen - Deutsche Rentenversicherung
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Online-Services der Deutschen Rentenversicherung
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Ansprechpartner
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg - Außenstelle Singen (Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg - Außenstelle Singen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 07731/8227-10
E-Mail: aussenstelle.singen@drv-bw.de
Internet
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg - Hauptsitz Karlsruhe (Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg - Hauptsitz Karlsruhe)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0721/825-0
E-Mail: info@drv-bw.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Halten Sie Ihre Sozialversicherungsnummer bereit. Das gilt für alle Wege der Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle, ob schriftlich, telefonisch oder online. Ihr Sachbearbeiter oder Ihre Sachbearbeiterin kann dadurch schneller Ihre Versicherungsangelegenheit bearbeiten.
Voraussetzungen
keine
Ohne eigenen Antrag erhalten Sie eine jährliche Renteninformation:
- wenn Sie 27 Jahre oder älter sind,
- wenn Sie mindestens fünf Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
Rechtsgrundlage(n)
Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI):
- § 109 Renteninformation und Rentenauskunft
Rechtsbehelf
kein
Verfahrensablauf
Beantragen Sie die Renteninformation telefonisch oder schriftlich bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger oder bei einer der Auskunfts- und Beratungsstellen. Auch ein Online-Antrag ist möglich. Dafür müssen Sie Ihre Sozialversicherungsnummer eingeben.
Wenn Sie 55 Jahre oder älter sind, bekommen Sie alle drei Jahre eine Rentenauskunft anstelle der Renteninformation.
Fristen
keine
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Für einen Online-Antrag benötigen Sie:
- für die digitale Unterschrift: eine Signaturkarte oder einen Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion
- ein Kartenlesegerät und
- einen Internetzugang.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg