Familienname Änderung

    Namen nach der Scheidung ändern

    Hinweise für Daisendorf

    Wenn Ihr Geburtsname oder vor der Ehe geführter Name nicht Familienname oder Ehename war, haben Sie folgende Möglichkeiten:

    Beschreibung

    Hinweise für Daisendorf

    Wenn Ihr Geburtsname oder vor der Ehe geführter Name nicht Familienname oder Ehename war, haben Sie folgende Möglichkeiten:

    • Sie können Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen wieder annehmen.
    • Sie können dem Ehenamen folgende Namen voranstellen oder anfügen:
      • Ihren Geburtsnamen oder
      • den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen
        Erlaubt sind höchstens zweigliedrige Namen (zum Beispiel Müller-Huber).
    • Sie können einen während der Ehe vorangestellten oder angefügten Begleitnamen ablegen.

    Hinweis: Die Namensänderung hat keine Auswirkung auf den Familiennamen von Kindern aus geschiedenen Ehen.

    Online-Dienst

    Angleichung der Namensführung an das deutsche Namensrecht

    ID: L100022_1aac5b40f0b05d98409cfe4352f496e3349700371331d3a0866fecac12de955e

    Online erledigen

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltungsverband Meersburg (Gemeindeverwaltungsverband Meersburg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    88709 Meersburg

    Postfachadresse

    Postfach 1140

    88701 Meersburg

    Kontakt

    E-Mail: info@meersburg.de

    Fax: 07532 440 222

    Telefon Festnetz: 07532 440 0

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Daisendorf

    • Reisepass oder Personalausweis
    • bei Vorsprache bei dem Standesamt, welches das Eheregister führt: zusätzlich
      • rechtskräftiges Scheidungsurteil
    • bei Vorsprache bei einem anderen Standesamt: zusätzlich
      • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister und das rechtskräftige Scheidungsurteil oder
      • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit eingetragener Scheidung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Daisendorf

    Die Ehe wurde durch ein rechtskräftiges Urteil geschieden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Daisendorf

    Bürgerliches Gesetzbuch - BGB:

    • § 1355 Ehename

    Personenstandsgesetz - PStG:

    • § 41 Erklärungen zur Namensführung von Ehegatten

    Personenstandsverordnung - PStV:

    • § 46 Bescheinigung über Erklärungen zur Namensführung
    • § 62 Besonderheiten bei Mitteilungen

    § 5 Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) - Erhebung von Gebühren und Auslagen in Verbindung mit Anlage 1 - Gebührenverzeichnis

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Daisendorf

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Daisendorf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben.
    Sie müssen sie entweder von einer Notarin oder einem Notar oder von einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten beglaubigen lassen.
    Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim zuständigen Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Ist dieses Standesamt nicht gleichzeitig für die Führung des Eheregisters zuständig, leitet es Ihre Erklärung an folgende Stellen weiter:

    • Standesamt der Eheschließung
    • wenn sich die Namensänderung auch auf den Geburtsnamen erstreckt, auch an das Standesamt Ihres Geburtsortes

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Zusätzlich zur kostenlosen Bescheinigung über die Namensänderung können Sie als Nachweis Ihres neuen Nachnamens folgende kostenpflichtige Dokumente beantragen:

    • beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
    • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister

    Fristen

    Hinweise für Daisendorf

    keine

    Kosten

    Hinweise für Daisendorf

    • für die Beglaubigung oder Beurkundung einer Erklärung zur Namensführung: EUR 40,00
    • für die Bescheinigung über die Namensänderung: keine
      • wird die Bescheinigung nicht im Zusammenhang mit der Entgegennahme einer namensrechtlichen Erklärung ausgestellt: EUR 20,00
    • für aktuelle Urkunden oder beglaubigte Ausdrucke aus dem Personenstandsregister: je EUR 20,00

    Für die Erklärung zur Namensänderung ist eine persönliche Unterschrift notwendig. Nach Eingang des Antrages vereinbaren wir mit Ihnen gerne einen Termin.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Daisendorf

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de