Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen

    Melderegisterauskunft - Gruppenauskunft an Parteien oder Wählergruppen erteilen

    Hinweise für Lauffen am Neckar

    Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können eine Gruppenauskunft, beispielsweise die Nennung aller Personen, die zwischen 18 und 25 Jahre alt sind, aus dem Melderegister erhalten. Dies gilt nur in den sechs Monaten vor Wahlen und Abstimmungen auf kommunaler und staatlicher Ebene.

    Beschreibung

    Hinweise für Lauffen am Neckar

    Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können eine Gruppenauskunft, beispielsweise die Nennung aller Personen, die zwischen 18 und 25 Jahre alt sind, aus dem Melderegister erhalten. Dies gilt nur in den sechs Monaten vor Wahlen und Abstimmungen auf kommunaler und staatlicher Ebene.

    Die Auskunft erstreckt sich auf

    • den Vor- und Familiennamen,
    • einen eventuellen Doktorgrad und
    • die derzeitige Anschrift.

    Hinweis: Die Auskünfte werden über Gruppen von Wahl- oder Abstimmungsberechtigten erteilt, für deren Zusammensetzung ausschließlich das Lebensalter der Betroffenen entscheidend ist. Eine andere Eigenschaft wie beispielsweise die Staatsangehörigkeit ist kein Auswahlkriterium. Die Geburtstage der Betroffenen dürfen den Antragstellern nicht mitgeteilt werden.

    Achtung: Die Daten dürfen nur zur Werbung vor einer Wahl oder Abstimmung verwendet werden.

    Hinweis: Wenn Bürgerinnen oder Bürger zuvor gegenüber der Meldebehörde der Gemeinde, in der sie wohnen, der Weitergabe widersprochen haben, werden die Daten nicht weitergegeben. Die Meldebehörde weist sie bei der Anmeldung sowie einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung auf das Widerspruchsrecht hin.

    Die betroffenen Personen müssen keinen Widerspruch einlegen, wenn schon eine allgemeine Auskunftssperre besteht. Die Daten werden dann nicht weitergegeben.

    Online-Dienst

    Online beantragen

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro (Bürgerbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 50

    74348 Lauffen am Neckar

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07133/2077-0

    Fax: 07133/2077-10

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lauffen am Neckar

    Die Gemeinde kann folgende Unterlagen verlangen:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lauffen am Neckar

    • Es handelt sich um eine Partei, Wählergruppe oder andere Träger von Wahlvorschlägen.
    • Die Auskunft muss im Zusammenhang mit Wahlen oder Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene stehen und kann nur in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten geltend gemacht werden.
    • Für die Zusammensetzung der Gruppe über die Auskunft begehrt wird, muss das Lebensalter bestimmend sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lauffen am Neckar

    Bundesmeldegesetz - BMG:

    • § 50 Abs. 1 und Abs. 5 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Lauffen am Neckar

    Gegen die Ablehnung eines Auskunftsersuchens oder seiner nur teilweisen Entsprechung können Sie als betroffene Person bei der zuständigen Gemeinde schriftlich Widerspruch einlegen.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lauffen am Neckar

    Das Gestez enthält keine näheren Angaben zur Form des Auskunftsantrages.

    In der Regel beantragen Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen die Gruppenauskunft aber schriftlich bei der zuständigen Stelle .

    Fristen

    Hinweise für Lauffen am Neckar

    Keine

    Kosten

    Hinweise für Lauffen am Neckar

    Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

    Für den Widerspruch fallen keine Gebühren oder Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lauffen am Neckar

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en