Führerschein - bei Namensänderung umtauschen
Hinweise für Boxberg
Beschreibung
Hinweise für Boxberg
Hat sich Ihr Name geändert, können Sie Ihren alten Führerschein umtauschen. Eine Pflicht zum Umtausch besteht nicht.
Behalten Sie Ihren alten Führerschein, müssen Sie sich bei Kontrollen durch Ihren Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
Hinweis: Für Fahrten ins Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen lassen.
Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Es muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Online-Dienst
Namensänderung (z.B. wegen Heirat) melden - Termin vereinbaren
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Sachgebiet Führerscheinstelle, Fahrschulwesen (Sachgebiet Führerscheinstelle, Fahrschulwesen)
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet persönliche Vorsprachen bei Anliegen aller Art nach vorheriger Terminvereinbarung an. Hierfür stehen insbesondere folgende Servicezeiten zur Verfügung:) Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 9341 824001
Fax: +49 9341 825880
Internet
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis oder Reisepass
- alter Führerschein
- ein biometrisches Passfoto
- bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich
beglaubigte Abschrift der Eheurkunde - bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich
Namensänderungsurkunde vom Standesamt beziehungsweise Reisepass oder Personalausweis, in dem der neue Name vermerkt ist - wenn noch kein Kartenführerschein vorhanden ist: zusätzlich
Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift"), sofern der Führerschein nicht im Geltungsbereich der zuständigen Behörde ausgestellt wurde
Voraussetzungen
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Namensänderung
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
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Widerspruch
Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der Führerscheinstelle.
Verfahrensablauf
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Sie können den EU-Führerschein schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort.
Hinweis: Sie können den Antrag auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die zuständige Stelle weiter.
Den Führerschein kann auch eine bevollmächtigte Person (schriftliche Vollmacht) abholen.
Zur Aushändigung kann Ihnen der Kartenführerschein auf Wunsch an Ihre Wohnsitzgemeinde übersandt werden. Anderenfalls müssen Sie Ihren Führerschein in der Führerscheinstelle abholen.
Fristen
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Bitte beachten: Bei Abholung in der Führerscheinstelle erfolgt keine gesonderte Benachrichtigung. Bitte melden Sie sich deshalb ca. 2 Wochen nach Erhalt des Gebührenbescheides, ob Ihr Führerschein zur Abholung bereit liegt.
Gegen eine Extragebühr (60,00 Euro) können Sie eine Expressbestellung beantragen. Sollte eine Expressbestellung gewünscht sein, muss der Antrag direkt bei der Führerscheinstelle gestellt werden. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Weitere Auskünfte werden telefonisch oder vor Ort erteilt.
Kosten
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24 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
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Keine.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg