Gewerbe Abmeldung

    Gewerbe abmelden

    Hinweise für Besigheim

    Wann müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden?

    Beschreibung

    Hinweise für Besigheim

    Wann müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden?

    • bei Betriebsaufgabe
    • bei Betriebsverlegung in eine andere Gemeinde/Stadt. Am neuen Standort ist der Betrieb wieder anzumelden.

    Hinweis: Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde oder Stadt verlegen, ist eine Gewerbeummeldung ausreichend.

     

    Wer muss die Abmeldung des Gewerbes anzeigen?

    • bei Einzelgewerbebetrieben: der Inhaber
    • bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, BGB-Gesellschaft): jeder geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter
    • bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG): der gesetzliche Vertreter

     

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Besigheim (Stadt Besigheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 12

    74354 Besigheim

    Postfachadresse

    Postfach 12 62

    74350 Besigheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07143 8078 0

    Fax: 07143 8078 289

    E-Mail: stadtverwaltung@besigheim.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Einwohnermeldeamt - Gewerbeamt - Fundbüro (Einwohnermeldeamt - Gewerbeamt - Fundbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 12

    74354 Besigheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07143 8078 228

    Fax: 07143 8078 289

    E-Mail: einwohnermeldeamt@besigheim.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Besigheim

    1. Abmeldevordruck, ausgefüllt und unterschrieben
    2. amtliches Ausweisdokument
    3. ggfs. eine schriftliche Vollmacht

    Voraussetzungen

    Hinweise für Besigheim

    Sie möchten

    • den Betrieb Ihres Gewerbes aufgeben oder
    • den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keiner

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Besigheim

    Die Gewerbeabmeldung kann

    eingereicht werden.

     Nach Prüfung Ihrer elektronischen Gewerbeabmeldung erhalten Sie die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung zusammen mit dem Gebührenbescheid innerhalb von drei Tagen zugeschickt. Bei persönlicher Anzeige erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Abmeldung ausgehändigt.

    Das Gewerbeamt leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen weiter wie z. B. das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht oder die Berufsgenossenschaft .

    Hinweis: Steht die Betriebsaufgabe eindeutig fest und melden Sie Ihr Gewerbe nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums ab, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.

    Fristen

    Hinweise für Besigheim

    Sie müssen Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe oder -verlegung innerhalb eines angemessenen Zeitraums abmelden.

    Erfolgt die Anzeige nicht rechtzeitig, unvollständig, mit falschen Angaben oder unterbleibt sie ganz, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die Behörde den Empfang Ihrer Abmeldung bei persönlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlicher oder elektronischer Abmeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Gewerbeabmeldung innerhalb von 3 Tagen.

    Kosten

    Hinweise für Besigheim

    Für die Gewerbeabmeldung entsteht eine Gebühr in Höhe von 8,00 € (s. Ziff. 12.1.2 des Gebührenverzeichnisses der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Besigheim).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en