Gewerbe Abmeldung

    Gewerbeabmeldung

    Hinweise für Ludwigsburg

    Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Ludwigsburg

    Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden.

    Hinweis: Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde oder Stadt verlegen, ist eine Gewerbeummeldung ausreichend.

    Anzeigepflichtig für die Abmeldung sind

    • bei Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende,
    • bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, BGB-Gesellschaft) alle geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter und
    • bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter.

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbe und Gaststätten (Gewerbe und Gaststätten)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 9

    71638 Ludwigsburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07141 910-0

    Fax: 07141 910-2496

    E-Mail: sicherheitordnung@ludwigsburg.de

    Internet

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    Sprache: de

    Stadt Ludwigsburg (Stadt Ludwigsburg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 11

    71638 Ludwigsburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07141 9100

    Fax: 07141 9102737

    E-Mail: rathaus@ludwigsburg.de

    Internet

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ludwigsburg

    • ausgefülltes Formular
    • Ausweis, sofern Sie nicht die Staatsangehörigkeit eine EU- oder EWR-Staates oder der Schweiz besitzen zusätzlich: Nachweis über Ihre Aufenthaltserlaubnis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ludwigsburg

    Sie möchten

    • den Betrieb Ihres Gewerbes aufgeben oder
    • den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Ludwigsburg

    Sie können Widerspruch gegen unsere Entscheidung einlegen. Die nötigen Informationen hierzu finden Sie im Bescheid

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ludwigsburg

    Sie müssen Ihr Gewerbe schriftlich oder in elektronischer Form bei der zuständigen Stelle abmelden. Eine einfache E-Mail genügt nicht. Die Abmeldung können Sie auch über das Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner vornehmen.

    Verwenden Sie fü die Abmeldung das Formular "Gewerbe-Abmeldung". Dieses liegt in Ihrer Gemeinde aus beziehungsweise steht auch, je nach Angebot Ihrer Gemeinde, zum Download zur Verfügung.

    Wenn Sie die Abmeldung schriftlich einreichen, müssen Sie das Formular unterschreiben.

    Wenn Sie nicht selbst das Gewerbe abmelden beziehungsweise die gesetzliche Vertretung es nicht selbst abmeldet, benötigt die mit der Abmeldung beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht.

    Melden Sie das Gewerbe schriftlich beziehungsweise elektronisch ab, erhalten Sie die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung mit der Gebührenrechnung innerhalb von drei Tagen zugeschickt. Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Abmeldung ausgehändigt.

    Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen wie zum Beispiel das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.

    Hinweis: Steht die Aufgabe des Betriebs eindeutig fest und melden Sie Ihr Gewerbe nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums ab, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.

    Fristen

    Hinweise für Ludwigsburg

    Sie müssen Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung beziehungsweise Betriebsauflösung abmelden.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die Behörde den Empfang Ihrer Abmeldung bei persönlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlicher oder elektronischer Abmeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Gewerbeabmeldung innerhalb von 3 Tagen.

    Kosten

    Hinweise für Ludwigsburg

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ludwigsburg

    Bei Fragen können Sie gerne Kontakt zu uns aufnehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en