Leichenpass Ausstellung
Ausstellung eines Leichenpasses beantragen
Für die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass.
Beschreibung
Für die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Reutlingen (Stadt Reutlingen)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 25 43
72715 Reutlingen
Kontakt
Telefon Festnetz: 07121/303-0 (Telefonzentrale)
Fax: 07121/303-444 (zentraler Faxeingang)
E-Mail: stadt@reutlingen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Sterbeurkunde
- Todesbescheinigung
- Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist (solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesbeamten trägt)
- Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters
(bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod oder der Leiche eines Unbekannten)
Voraussetzungen
Es müssen alle für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Unterlagen vorliegen.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über das Friedhofs- und Leichenwesen (BestattG BW)
- § 34 Zulässigkeit der Erdbestattung
- § 44 Leichenpass
- § 28 Bestattungsverordnung (BestattVO) (Leichenpass)
Rechtsbehelf
kein
Verfahrensablauf
Sie müssen den mehrsprachigen Leichenpass in der Regel persönlich bei der Gemeinde beantragen. Aber auch das mit dem Transport betraute Bestattungsunternehmen kann in Ihrem Auftrag den Leichenpass beantragen.
Fristen
keine
Kosten
Die Kosten sind je nach Gemeinde unterschiedlich.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg