Leichenpass Ausstellung

    Ausstellung eines Leichenpasses beantragen

    Für die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass.

    Beschreibung

    Für die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass.

    Online-Dienst

    Ausstellung eines Leichenpasses beantragen

    ID: L100022_225a0b66de6f27c438d1bc8066a014b2a9c9964f54f281b8d87e50a1638a284d

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeinde Durchhausen (Gemeinde Durchhausen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Dorfstr. 51

    78591 Durchhausen

    Lieferanschrift

    Dorfstr. 51

    78591 Durchhausen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 11:00 Uhr Di 08:30 - 11:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:30 - 11:00 und 16:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 11:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07464/9862-0

    Fax: 07464/9862-26

    E-Mail: info@durchhausen.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Sterbeurkunde
    • Todesbescheinigung
    • Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist (solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesbeamten trägt)
    • Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters
      (bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod oder der Leiche eines Unbekannten)

    Voraussetzungen

    Es müssen alle für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Unterlagen vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    kein

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den mehrsprachigen Leichenpass in der Regel persönlich bei der Gemeinde beantragen. Aber auch das mit dem Transport betraute Bestattungsunternehmen kann in Ihrem Auftrag den Leichenpass beantragen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Die Kosten sind je nach Gemeinde unterschiedlich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en