Leichenpass Ausstellung

    Ausstellung eines Leichenpasses beantragen

    Für die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass.

    Beschreibung

    Für die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass.

    Online-Dienst

    Online-Terminvereinbarung

    ID: L100022_6017223-90-null-null-802

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Ladenburg (Stadt Ladenburg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 7

    68526 Ladenburg

    Postfachadresse

    Postfach 1128

    68520 Ladenburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Rathaus) Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr Servicezeit (Bürgerbüro) Mo 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Mi 07:00 - 12:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 und 15:00 - 19:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06203 700

    Fax: 06203 70250

    E-Mail: post@ladenburg.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Sterbeurkunde
    • Todesbescheinigung
    • Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist (solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesbeamten trägt)
    • Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters
      (bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod oder der Leiche eines Unbekannten)

    Voraussetzungen

    Es müssen alle für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Unterlagen vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    kein

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den mehrsprachigen Leichenpass in der Regel persönlich bei der Gemeinde beantragen. Aber auch das mit dem Transport betraute Bestattungsunternehmen kann in Ihrem Auftrag den Leichenpass beantragen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Die Kosten sind je nach Gemeinde unterschiedlich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en