Ausstellung eines Leichenpasses beantragen
Hinweise für Eberstadt
Beschreibung
Hinweise für Eberstadt
Für die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass.
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Ansprechpartner
Gemeinde Eberstadt (Gemeinde Eberstadt)
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7134 9808 0
Fax: +49 7134 9808 25
E-Mail: info@eberstadt.de
De-Mail: info@eberstadt.de-mail.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Eberstadt
- Sterbeurkunde
- Todesbescheinigung
- Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist (solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesbeamten trägt)
- Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters
(bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod oder der Leiche eines Unbekannten)
Voraussetzungen
Hinweise für Eberstadt
Es müssen alle für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Unterlagen vorliegen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Eberstadt
Gesetz über das Friedhofs- und Leichenwesen (BestattG BW)
- § 34 Zulässigkeit der Erdbestattung
- § 44 Leichenpass
- § 28 Bestattungsverordnung (BestattVO) (Leichenpass)
Rechtsbehelf
Hinweise für Eberstadt
kein
Verfahrensablauf
Hinweise für Eberstadt
Sie müssen den mehrsprachigen Leichenpass in der Regel persönlich bei der Gemeinde beantragen. Aber auch das mit dem Transport betraute Bestattungsunternehmen kann in Ihrem Auftrag den Leichenpass beantragen.
Fristen
Hinweise für Eberstadt
keine
Kosten
Hinweise für Eberstadt
Die Kosten richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Eberstadt und betragen 22,50 € pro Fall.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Eberstadt
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg