Leichenpass Ausstellung

    Ausstellung eines Leichenpasses beantragen

    Hinweise für Eberstadt

    Für die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass.

    Beschreibung

    Hinweise für Eberstadt

    Für die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass.

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeinde Eberstadt (Gemeinde Eberstadt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 39

    74246 Eberstadt

    Lieferanschrift

    Hauptstr. 39

    74246 Eberstadt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7134 9808 0

    Fax: +49 7134 9808 25

    E-Mail: info@eberstadt.de

    De-Mail: info@eberstadt.de-mail.de

    Internet

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    Standesamt (Standesamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 39

    74246 Eberstadt

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    Hauptstr. 39

    74246 Eberstadt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +497134 9808 13

    Fax: +49 7134 9808 25

    E-Mail: info@eberstadt.de

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eberstadt

    • Sterbeurkunde
    • Todesbescheinigung
    • Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist (solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesbeamten trägt)
    • Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters
      (bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod oder der Leiche eines Unbekannten)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Eberstadt

    Es müssen alle für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Unterlagen vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Eberstadt

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Eberstadt

    kein

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Eberstadt

    Sie müssen den mehrsprachigen Leichenpass in der Regel persönlich bei der Gemeinde beantragen. Aber auch das mit dem Transport betraute Bestattungsunternehmen kann in Ihrem Auftrag den Leichenpass beantragen.

    Fristen

    Hinweise für Eberstadt

    keine

    Kosten

    Hinweise für Eberstadt

    Die Kosten richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Eberstadt und betragen 22,50 € pro Fall.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Eberstadt

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 24.05.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en