Leichenpass Ausstellung

    Ausstellung eines Leichenpasses beantragen

    Hinweise für Ingersheim

    Für die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass.

    Beschreibung

    Hinweise für Ingersheim

    Für die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass.

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    Ansprechpartner

    Bürgerservice (Bürgerservice)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hindenburgplatz 8-10

    74379 Ingersheim

    Öffnungszeiten

    Servicezeit (Bürgerservice) Mo 08:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7142 9745 0

    Fax: +49 7142 9745 45

    E-Mail: buergerservice@ingersheim.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ingersheim

    • Sterbeurkunde
    • Todesbescheinigung
    • Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist (solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesbeamten trägt)
    • Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters
      (bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod oder der Leiche eines Unbekannten)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ingersheim

    Es müssen alle für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Unterlagen vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ingersheim

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Ingersheim

    kein

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ingersheim

    Sie müssen den mehrsprachigen Leichenpass in der Regel persönlich bei der Gemeinde beantragen. Aber auch das mit dem Transport betraute Bestattungsunternehmen kann in Ihrem Auftrag den Leichenpass beantragen.

    Fristen

    Hinweise für Ingersheim

    keine

    Kosten

    Hinweise für Ingersheim

    Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung!

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ingersheim

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en