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    Haltung eines Kampfhundes - Erlaubnis beantragen

    Hinweise für Pfedelbach

    Für die Haltung eines Kampfhundes, der älter als sechs Monate ist, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Pfedelbach

    Für die Haltung eines Kampfhundes, der älter als sechs Monate ist, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Kampfhunde sind Hunde, bei denen von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist. Bei Hunden der Rassen und Gruppen "American Staffordshire Terrier", "Bullterrier" und "Pit Bull Terrier" sowie deren Kreuzungen untereinander wird die Kampfhundeeigenschaft vermutet. Diese Einordnung richtet sich nach der Kampfhundeverordnung.

    Hunde anderer Rassen gelten erst dann als Kampfhunde, wenn die Kampfhundeeigenschaft durch die Ortspolizeibehörde festgestellt wurde.

    Hinweis: Die Kampfhundeverordnung soll die Bevölkerung vor den Gefahren schützen, die von Kampfhunden ausgehen können. Deshalb ist die Haltung von Kampfhunden nur mit behördlicher Erlaubnis zulässig. Die Voraussetzungen für eine solche Erlaubnis sind sehr streng. In den wenigsten Fällen werden sie vorliegen.

    Achtung: Wird Ihnen die Erlaubnis zur Haltung eines Kampfhundes erteilt, müssen Sie diese Erlaubnis oder eine beglaubigte Kopie der Erlaubnis immer dabeihaben.

    Online-Dienst

    Antrag Zulassung Verhaltensprüfung für gefährliche Hunde

    ID: L100022_e46cd3e58c58723f22bc4573ea7f8f6236f03a5b53f580f1f9c1d9a11740bf60

    Online erledigen

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeinde Pfedelbach (Gemeinde Pfedelbach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 17

    74629 Pfedelbach

    Postfachadresse

    Postfach 10

    74627 Pfedelbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07941/6081-0

    Fax: 07941/6081-46

    E-Mail: gemeinde@pfedelbach.de

    De-Mail: gemeinde@pfedelbach.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Pfedelbach

    • Führungszeugnis
    • Sachkundebescheinigung für Kampfhundehalter (nach bestandener Sachkundeprüfung)
    • Nachweis über Ihr berechtigtes Interesse an der Haltung eines Kampfhundes
      Hinweis: Die einzelnen Gemeinde- und Stadtverwaltungen entscheiden nach ihrem Ermessen darüber, wie der Nachweis zu führen ist und ob er erbracht wurde.
    • Nachweis der besonderen Haftpflichtversicherung

    Hinweis: Erkundigen Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle, ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Pfedelbach

    • Berechtigtes Interesse an der Haltung eines Kampfhundes
      Sie müssen einen Bedarf nachweisen, der durch Hunde ohne Kampfhundeeigenschaft nicht angemessen erfüllt werden kann.
    • Zuverlässigkeit
      An der Zuverlässigkeit kann es beispielsweise fehlen, wenn Sie
      • wegen bestimmter Delikte vorbestraft sind oder
      • sich wiederholt ordnungswidrig verhalten haben,
      • alkohol- oder drogenabhängig sind oder
      • wegen körperlicher Umstände das Tier nicht führen können.
    • Sachkunde
      Von dem Hund darf durch Haltung und Führung keine Gefahr für Menschen oder Tiere ausgehen. Sie müssen daher über die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
    • Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz müssen ausgeschlossen sein.
      Es dürfen keine erkennbaren Gefahren durch die Haltung des Hundes entstehen.
    • Der Hund muss eine unveränderliche und lesbare Kennzeichnung haben. Dadurch muss der Halter oder die Halterin ermittelt und der Hund unverwechselbar identifiziert werden können.
    • Besondere Haftpflichtversicherung

    Hinweis: Es kann noch andere Vorschriften und Satzungen der Stadt oder Gemeinde geben, die Ihnen eine Erlaubnis versagen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Pfedelbach

    kein

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Pfedelbach

    Sie können die Erlaubnis formlos bei der zuständigen Ortspolizeibehörde beantragen. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

    • Ihre Personalien
    • die Identität des Hundes, besonders Angaben zur Rasse oder Kreuzung
    • Geschlecht
    • Fellfarbe
    • Geburtsdatum oder Alter
    • Kennzeichnung des Hundes

    Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Ortspolizeibehörde ein. Die Gemeinde- oder Stadtverwaltung prüft die Unterlagen. Anschließend teilt sie Ihnen mit, ob die Voraussetzungen zur Erteilung der Erlaubnis erfüllt wurden. Sie erhalten dann eine schriftliche Bescheinigung über die Erlaubnis.

    Fristen

    Hinweise für Pfedelbach

    Antrag zum frühstmöglichen Zeitpunkt

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Pfedelbach

    je nach Gemeinde unterschiedlich

    Kosten

    Hinweise für Pfedelbach

    Der Steuersatz für einen Kampfhund beträgt gem. § 5 Abs. 1 Satz 2 Hundesteuersatzung 504 €. Kampfhunde sind in § 5 Abs. 3 der gemeindlichen Hundesteuersatzung definiert

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Pfedelbach

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 02.04.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en