• Meersburg (Landkreis Bodenseekreis, Baden-Württemberg)
Eheurkunde Ausstellung

Ausstellung einer Eheurkunde beantragen

Hinweise für Meersburg

Eheurkunden stellt das Standesamt aus dem Eheregister aus. Sie geben Auskunft über die Daten eines Ehepaares, vor allem über die in der Ehe geführten Familien- beziehungsweise Ehenamen und das Bestehen oder die Auflösung der Ehe.

Beschreibung

Hinweise für Meersburg

Eheurkunden stellt das Standesamt aus dem Eheregister aus. Sie geben Auskunft über die Daten eines Ehepaares, vor allem über die in der Ehe geführten Familien- beziehungsweise Ehenamen und das Bestehen oder die Auflösung der Ehe.

Zusätzlich enthalten sie folgende Informationen:

  • Vor- und Familiennamen der Ehegatten vor der Eheschließung
  • Ort und Tag ihrer Geburten
  • Ort und Tag der Eheschließung
  • Namen der Ehegatten nach der Eheschließung

Hinweis: Eheurkunden von aufgelösten Ehen enthalten am Schluss auch Anlass und Zeitpunkt der Auflösung.

Benötigen Sie weitere Eheurkunden zum Beispiel in Rentenangelegenheiten oder zur Änderung von Ausweispapieren? Sie können diese jederzeit beantragen.

Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister

Neben der Eheurkunde gibt es den beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister. Dieser ist

  • eine Kopie des Eintrags des beim Standesamt geführten Eheregisters beziehungsweise
  • bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck davon.

Er enthält alle personenstandsrechtlichen Korrekturen und Änderungen, die im Register vermerkt sind.

Einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister benötigen Sie beispielsweise, um namensrechtliche Änderungen der Eheleute oder Adoptionen nachzuweisen.

Internationale Eheurkunde

Eine Internationale Eheurkunde ist eine mehrsprachige Eheurkunde. Sie kann im Ausland ohne Übersetzung verwendet werden. Sie gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angehören. Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.

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Ansprechpartner

Gemeindeverwaltungsverband Meersburg (Gemeindeverwaltungsverband Meersburg)

Adresse

Hausanschrift

Marktplatz 1

88709 Meersburg

Postfachadresse

Postfach 1140

88701 Meersburg

Kontakt

E-Mail: info@meersburg.de

Fax: 07532 440 222

Telefon Festnetz: 07532 440 0

Sprachversion

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Standesamt und Liegenschaften (Standesamt und Liegenschaften)

Adresse

Hausanschrift

Marktplatz 1

88709 Meersburg

Postfachadresse

Postfach 11 40

88709 Meersburg

Lieferanschrift

Marktplatz 1

88709 Meersburg

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

E-Mail: standesamt@meerburg.de

Telefon Festnetz: 07532440108

Sprachversion

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Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Hinweise für Meersburg

  • bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht
    • Ausweis der bevollmächtigten Person
  • Nachweis des rechtlichen Interesses: beispielsweise Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel

Voraussetzungen

Hinweise für Meersburg

Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:

  • Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
  • Vorfahren und Abkömmlinge wie zum Beispiel Eltern, Kinder, Enkelkinder
  • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen

Handlungsgrundlage(n)

Hinweise für Meersburg

Personenstandsgesetz (PStG):

  • § 57 Eheurkunde
  • § 62 Urkundenerteilung

Verordnung zur Ausführung des Personenstandgesetzes (PStV):

  • § 50 Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister

Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO):

  • §5 Erhebung von Gebühren und Auslagen

in Verbindung mit

Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)

Rechtsbehelf

Hinweise für Meersburg

Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

Verfahrensablauf

Hinweise für Meersburg

Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamt der Eheschließung beantragen und die Gebühr

sofort bezahlen.

Eine schriftliche Beantragung ist ebenso möglich. Manche Standesämter bieten an, dass Sie die Urkunden auch durch Fax, E-Mail oder telefonisch bestellen können. In diesen Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären,

  • ob es Ihnen die Urkunde zuschicken soll oder Sie sie abholen und
  • wie Sie die Gebühr bezahlen können (zum Beispiel durch Überweisung oder in bar bei Abholung).

Manche Gemeinden und Städte bieten Formulare für die elektronische Bestellung im Internet an.

Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich.

Fristen

Hinweise für Meersburg

keine

Kosten

Hinweise für Meersburg

  • Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: je EUR 20,00
  • Internationale Eheurkunde: je EUR 20,00

Hinweise (Besonderheiten)

Hinweise für Meersburg

keine

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 14.04.2025

Sprachversion

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Sprache: de

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