Eheurkunde AusstellungOnline erledigen

    Eheurkunde - Ausstellung beantragen

    Hinweise für Ulm

    Eheurkunden stellt das Standesamt aus dem Eheregister aus. Sie geben Auskunft über die Daten eines Ehepaares, vor allem über die in der Ehe geführten Familien- beziehungsweise Ehenamen und das Bestehen oder die Auflösung der Ehe. Zusätzlich enthalten sie folgende Informationen:

    Beschreibung

    Hinweise für Ulm

    Eheurkunden stellt das Standesamt aus dem Eheregister aus. Sie geben Auskunft über die Daten eines Ehepaares, vor allem über die in der Ehe geführten Familien- beziehungsweise Ehenamen und das Bestehen oder die Auflösung der Ehe. Zusätzlich enthalten sie folgende Informationen:

    • Vor- und Familiennamen der Ehegatten vor der Eheschließung
    • Ort und Tag ihrer Geburten
    • Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, wenn sie sich aus dem Registereintrag ergibt
    • Ort und Tag der Eheschließung
    • Namen der Ehegatten nach der Eheschließung

    Hinweis: Eheurkunden von aufgelösten Ehen enthalten am Schluss auch Anlass und Zeitpunkt der Auflösung.

    Benötigen Sie z.B. in Rentenangelegenheiten oder zur Änderung von Ausweispapieren weitere Eheurkunden? Jederzeit können Sie diese beantragen.

    Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister

    Neben der Eheurkunde gibt es den beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister. Dieser ist

    • eine Kopie des Eintrags des beim Standesamt geführten Eheregisters beziehungsweise
    • bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck davon.

    Er enthält alle personenstandsrechtlichen Korrekturen und Änderungen die im Register vermerkt sind.

    Einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister benötigen Sie beispielsweise, um namensrechtliche Änderungen der Eheleute oder Adoptionen nachzuweisen.

    Internationale Eheurkunde

    Eine Internationale Eheurkunde ist eine mehrsprachige Eheurkunde. Sie kann im Ausland ohne Übersetzung verwendet werden. Sie gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern/Zivilstandsregistern angehören. Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.

    Online-Dienst

    Personenstandsurkunde beantragen

    ID: L100022_6099d18fe7e4a4423c7d46f8a8713775609510dca7215b68b9f3e129e822c322

    Online erledigen

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Personenstandsurkunden (Personenstandsurkunden)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    89073 Ulm

    Kontakt

    E-Mail: urkunden@ulm.de

    Telefon Festnetz: +49 731 161 3358

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ulm

    • bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis oder Reisepass
    • bei Vertretung:
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht
      • Ausweis der bevollmächtigten Person
    • Nachweis des rechtlichen Interesses: beispielsweise Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ulm

    Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:

    • Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
    • Vorfahren und Abkömmlinge wie zum Beispiel Eltern, Kinder, Enkelkinder
    • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Ulm

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ulm

    Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamt der Eheschließung beantragen.

    Oder Sie bestellen die Urkunde hier online

    Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

    Eine telefonische Bestellung der Urkunde ist nicht möglich.

    Fristen

    Hinweise für Ulm

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Ulm

    üblicherweise ein bis zwei Tage

    Kosten

    Hinweise für Ulm

    • Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: je EUR 20,00
    • Internationale Eheurkunde: je EUR 20,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ulm

    -

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de