Eheurkunde Ausstellung

    Eheurkunde - Ausstellung beantragen

    Hinweise für Radolfzell am Bodensee

    Eheurkunden stellt das Standesamt aus dem Eheregister aus. Sie geben Auskunft über die Daten eines Ehepaares, vor allem über die in der Ehe geführten Familien- beziehungsweise Ehenamen und das Bestehen oder die Auflösung der Ehe.

    Beschreibung

    Hinweise für Radolfzell am Bodensee

    Eheurkunden stellt das Standesamt aus dem Eheregister aus. Sie geben Auskunft über die Daten eines Ehepaares, vor allem über die in der Ehe geführten Familien- beziehungsweise Ehenamen und das Bestehen oder die Auflösung der Ehe.

    Zusätzlich enthalten sie folgende Informationen:

    • Vor- und Familiennamen der Ehegatten vor der Eheschließung
    • Ort und Tag ihrer Geburten
    • Ort und Tag der Eheschließung
    • Namen der Ehegatten nach der Eheschließung

    Hinweis: Eheurkunden von aufgelösten Ehen enthalten am Schluss auch Anlass und Zeitpunkt der Auflösung.

    Benötigen Sie weitere Eheurkunden zum Beispiel in Rentenangelegenheiten oder zur Änderung von Ausweispapieren? Sie können diese jederzeit beantragen.

    Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister

    Neben der Eheurkunde gibt es den beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister. Dieser ist

    • eine Kopie des Eintrags des beim Standesamt geführten Eheregisters beziehungsweise
    • bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck davon.

    Er enthält alle personenstandsrechtlichen Korrekturen und Änderungen, die im Register vermerkt sind.

    Einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister benötigen Sie beispielsweise, um namensrechtliche Änderungen der Eheleute oder Adoptionen nachzuweisen.

    Internationale Eheurkunde

    Eine Internationale Eheurkunde ist eine mehrsprachige Eheurkunde. Sie kann im Ausland ohne Übersetzung verwendet werden. Sie gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angehören. Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.

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    Ansprechpartner

    Stadt Radolfzell am Bodensee (Stadt Radolfzell am Bodensee)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 14 80

    78304 Radolfzell am Bodensee

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    78315 Radolfzell am Bodensee

    Lieferanschrift

    Marktplatz 2

    78315 Radolfzell am Bodensee

    Öffnungszeiten

    Servicezeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: stadt@radolfzell.de

    Fax: 07732/81-400

    Telefon Festnetz: 07732/81-0

    Internet

    Sprachversion

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    Standesamt (Standesamt)

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    78304 Radolfzell am Bodensee

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    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07732 81 161

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Radolfzell am Bodensee

    • bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis oder Reisepass
    • bei Vertretung:
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht
      • Ausweis der bevollmächtigten Person
    • Nachweis des rechtlichen Interesses: beispielsweise Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel

    Voraussetzungen

    Hinweise für Radolfzell am Bodensee

    Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:

    • Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
    • Vorfahren und Abkömmlinge wie zum Beispiel Eltern, Kinder, Enkelkinder
    • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Radolfzell am Bodensee

    Personenstandsgesetz (PStG):

    • § 57 Eheurkunde
    • § 62 Urkundenerteilung

    Verordnung zur Ausführung des Personenstandgesetzes (PStV):

    • § 50 Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister

    Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO):

    • §5 Erhebung von Gebühren und Auslagen

    in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Radolfzell am Bodensee

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Radolfzell am Bodensee

    Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamt der Eheschließung beantragen und die Gebühr

    sofort bezahlen.

    Eine schriftliche Beantragung ist ebenso möglich. Manche Standesämter bieten an, dass Sie die Urkunden auch durch Fax, E-Mail oder telefonisch bestellen können. In diesen Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären,

    • ob es Ihnen die Urkunde zuschicken soll oder Sie sie abholen und
    • wie Sie die Gebühr bezahlen können (zum Beispiel durch Überweisung oder in bar bei Abholung).

    Manche Gemeinden und Städte bieten Formulare für die elektronische Bestellung im Internet an.

    Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

    Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich.

    Fristen

    Hinweise für Radolfzell am Bodensee

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Radolfzell am Bodensee

    -

    Kosten

    Hinweise für Radolfzell am Bodensee

    • Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: je EUR 20,00 (zzgl. Portokosten bei postalischem Versand)
    • Internationale Eheurkunde: je EUR 20,00 (zzgl. Portokosten bei postalischem Versand)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Radolfzell am Bodensee

    -

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en