Eheschließung bei sorgeberechtigten Partnern anmelden
Hinweise für Karlsruhe
Beschreibung
Hinweise für Karlsruhe
Wenn Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin heiraten möchten, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung anmelden. Haben Sie gemeinsame Kinder oder sind sonst für ein Kind sorgeberechtigt, müssen Sie zusätzliche Unterlagen vorlegen.
Der Eheschließung geht die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt voraus.
Das zuständige Standesamt prüft, ob die Voraussetzungen zur Eheschließung gegeben sind.
Es ist das Standesamt zuständig in dessen Bezirk einer der Eheschließenden mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist.
Die Eheschließung selbst kann bei jedem Standesamt erfolgen.
Online-Dienste
Eheschließung - Traukalender Durlach
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Eheschließung - Traukalender Karlsruhe Stadt
Beschreibung
Bitte beachten:
-
Trauort und Wunschtermin für Ihre Eheschließung können Sie bis zu 6 Monate im Voraus online reservieren.
-
Nur für Standesamtsbezirk Karlsruhe Stadt möglich.
- Nur Paare ohne Auslandsbeteiligung: Beide in Deutschland geboren und beide deutsche Staatsangehörigkeit.
- Online-Reservierung ist nicht möglich bei Sondertrauorten.
In diesen Fällen setzen Sie sich bitte mit dem Standesamt Karlsruhe-Stadt in Verbindung. Telefonisch über die Behördennummer 115.
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Standesamt Karlsruhe Stadt (Standesamt Karlsruhe Stadt)
Adresse
Hausanschrift
Großempfängerpostfach
76124 Karlsruhe
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Internet
Standesamt Grötzingen (Standesamt Grötzingen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Mo geschlossen Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0721 133 7614
Internet
Standesamt Neureut (Standesamt Neureut)
Adresse
Großempfängerpostfach
76124 Karlsruhe
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung unter 0721 7805-0) Mo 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr nachmittags eingeschränkt nach Verfügbarkeit Do 08:00 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr nachmittags geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 0721 7805 142
Telefon Festnetz: 0721 7805 0
Fax: 0721 7805 150
E-Mail: neureut@karlsruhe.de
Standesamt Durlach (Standesamt Durlach)
Adresse
Großempfängerpostfach
76124 Karlsruhe
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0721 133 1932
Telefon Festnetz: 0721 133 1931
Telefon Festnetz: 0721 133 1933
Telefon Festnetz: 0721 133 1934
Telefon Festnetz: 0721 133 2900
E-Mail: standesamt@durlach.karlsruhe.de
Internet
Standesamt Wettersbach (Standesamt Wettersbach)
Adresse
Hausanschrift
Großempfängerpostfach
76124 Karlsruhe
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di geschlossen Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Karlsruhe
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde oder bei Beurkundung der Geburt im Inland einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch mit Hinweisteil
- erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde
Sie darf nicht älter als vier Wochen sein. Verwechseln Sie sie nicht mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige. In manchen Gemeinden kann das Standesamt die erweiterte Meldebescheinigung für Sie ausdrucken. Eine einfache Meldebescheinigung genügt nicht. - Geburtsurkunde der Kinder
Diese erhalten Sie bei dem Standesamt, das für den Geburtsort des Kindes zuständig ist.
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen wie z.B. die Einbürgerungsurkunde verlangen.
Voraussetzungen
Hinweise für Karlsruhe
Die Eheschließenden
- müssen volljährig sein,
- müssen unverheiratet sein beziehungsweise dürfen sich nicht bereits in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden und
- dürfen nicht in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und Kinder) verwandt beziehungsweise Geschwister oder Halbgeschwister sein.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Karlsruhe
- § 11 Personenstandsgesetz (PStG) (Zuständigkeit)
- § 12 Personenstandsgesetz (PStG) (Anmeldung der Eheschließung)
- § 13 Personenstandsgesetz (PStG) (Prüfung der Ehevoraussetzungen)
- § 28 Personenstandsverordnung (PStV) (Anmeldung)
- § 29 Personenstandsverordnung (PStV) (Eheschließung)
- § 1306 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Eheverbot bei bestehender Ehe oder Lebenspartnerschaft)
- § 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)
Rechtsbehelf
Hinweise für Karlsruhe
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
Verfahrensablauf
Hinweise für Karlsruhe
Sie melden sich in den meisten Fällen mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin beim Standesamt Ihres Wohnortes persönlich an.
Die Anmeldung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung, frühestens 6 Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin, möglich.
Hinweis Standesamt Karlsruhe-Stadt:
Für Paare ohne Auslandsbeteiligung (beide Partner sind in Deutschland geboren und haben die deutsche Staatsangehörigkeit) ist es möglich, einen Trautermin bis zu 6 Monate vorab online zu reservieren. Die Online-Reservierung ist nicht möglich bei Sondertrauorten.
Der Eheschließungstermin wird erst verbindlich festgelegt, wenn die Anmeldung erfolgt ist und alle Ehevoraussetzungen erfüllt sind.
Ist Ihr Partner oder Ihre Partnerin verhindert, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht (Beitrittserklärung) vorlegen. Darin bestätigt die jeweils andere Person, dass sie mit der Anmeldung der Eheschließung einverstanden ist.
Sind Sie als Paar aus wichtigen Gründen verhindert, können sie
- die Eheschließung schriftlich anmelden oder
- Dritte schriftlich dazu bevollmächtigen.
Die schriftliche Anmeldung beziehungsweise die Vollmacht muss von beiden Eheschließenden unterschrieben sein.
Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, teilt es Ihnen dies mit. Die Mitteilung, dass Sie alle Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllen, gilt für sechs Monate. Ansonsten müssen Sie die Eheschließung erneut anmelden.
Fristen
Hinweise für Karlsruhe
keine
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Karlsruhe
hängt vom Einzelfall ab
Kosten
Hinweise für Karlsruhe
- Prüfung der Ehefähigkeit (ohne ausländisches Recht): EUR 65,00
- standesamtliche Trauung innerhalb der üblichen Dienstzeiten: gebührenfrei
- standesamtliche Trauung außerhalb der üblichen Dienstzeiten: EUR 110,00
- standesamtliche Trauung vor einem anderen Standesamt in Baden-Württemberg als dem Standesamt, bei dem Sie die Eheschließung angemeldet haben: EUR 45,00
Hinweis: Weitere Kosten können beispielsweise dadurch entstehen, dass die Eheschließung nicht in den Diensträumen am Amtssitz des Standesamts stattfindet.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Karlsruhe
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg