Sterbeurkunde beantragen
Hinweise für Ulm
Beschreibung
Hinweise für Ulm
Sie benötigen eine Sterbeurkunde, wenn Sie die Bestattung vorbereiten (beispielsweise Einsargung, Überführung), den Nachlass abwickeln oder Leistungen von gesetzlichen oder privaten Versicherungen in Anspruch nehmen wollen.
Die Sterbeurkunde enthält
- die Vornamen und den Familiennamen des verstorbenen Menschen,
- gegebenenfalls Geburtsnamen,
- Ort und Tag der Geburt,
- gegebenenfalls Geburtsnamen,
- Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, wenn sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt.
- den letzten Wohnsitz,
- den Familienstand,
- die Vornamen und der Familienname des Ehegatten oder Lebenspartners beziehungsweise der Lebenspartnerin zum Zeitpunkt des Todes. Dies gilt auch, wenn der andere Ehegatte oder Lebenspartner beziehungsweise die andere Lebenspartnerin vorher verstorben ist. Dies gilt nicht, wenn zu Lebzeiten die Ehe geschieden oder die Lebenspartnerschaft aufgelöst wurde.
- den Sterbeort und
- den Zeitpunkt des Todes.
Der beglaubigte Ausdruck aus dem Sterberegister gibt die Einträge des Sterberegisters wieder.
Eine Internationale Sterbeurkunde ist eine mehrsprachige Sterbeurkunde, sodass Sie für die Verwendung im Ausland keine Übersetzung benötigen. Sie gilt in allen Staaten, die sich dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angeschlossen haben. Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.
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Ansprechpartner
Personenstandsurkunden (Personenstandsurkunden)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 12:30 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: urkunden@ulm.de
Telefon Festnetz: +49 731 161 3358
erforderliche Unterlagen
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- bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis oder Reisepass
- bei Vertretung: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person und Ausweis des oder der Bevollmächtigten
- unter Umständen: Angabe des Sterbetages
- Darüber hinaus können erforderlich sein:
- Nachweis des rechtlichen Interesses
- Nachweis des berechtigten Interesses (Geschwister)
Voraussetzungen
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- Sie sind 16 Jahre alt.
- Sie gehören zu folgendem Personenkreis:
- Ehemann oder Ehefrau, Lebenspartner oder Lebenspartnerin der verstorbenen Person
- Eltern, Großeltern und Urgroßeltern sowie Kinder, Enkel und Urenkel der verstorbenen Person
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
- sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes
Rechtsgrundlage(n)
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- § 60 Sterbeurkunde
- § 62 Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht
Verordnung zur Ausführung des Personenstandgesetzes - PStV:
- § 50 Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister
§ 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)
Rechtsbehelf
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Verfahrensablauf
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Sie können die Urkunde formlos persönlich auf dem Standesamt des Sterbeortes beantragen.
Oder Sie bestellen die Urkunde hier online
Telefonische Bestellung ist nicht möglich
Manche zuständige Stellen bieten auch Formulare für die elektronische Bestellung auf ihren Internetseiten an. Auch die Art der Bezahlung der Gebühren ist unterschiedlich geregelt. Sie sollten sie bei Bedarf erfragen.
Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nur möglich, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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- Wenn Sie die Urkunde persönlich beantragen: in der Regel sofort
- Wenn Sie die Urkunde schriftliche oder telefonisch beantragen: in der Regel innerhalb weniger Tage.
Kosten
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Gebührenfrei sind Ausfertigungen der Sterbeurkunden zum Nachweis des Sterbefalls für
- die Krankenkasse,
- die gesetzliche Rentenversicherung und
- das Versorgungs- und Sozialamt.
Auch die Sterbebescheinigung für die Bestattung ist in den meisten Fällen gebührenfrei. An ihrer Stelle kann das Standesamt auch eine mit dem Vermerk "Gilt nur für die Bestattung" versehene Sterbeurkunde ausstellen.
Weitere oder mehrsprachige Urkunde: EUR 20,00
Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg