Sterbeurkunde Ausstellung

    Sterbeurkunde beantragen

    Hinweise für Achern

    Sie benötigen eine Sterbeurkunde, wenn Sie die Bestattung vorbereiten (beispielsweise Einsargung, Überführung), den Nachlass abwickeln oder Leistungen von gesetzlichen oder privaten Versicherungen in Anspruch nehmen wollen.

    Beschreibung

    Hinweise für Achern

    Sie benötigen eine Sterbeurkunde, wenn Sie die Bestattung vorbereiten (beispielsweise Einsargung, Überführung), den Nachlass abwickeln oder Leistungen von gesetzlichen oder privaten Versicherungen in Anspruch nehmen wollen.

    Die Sterbeurkunde enthält

    • die Vornamen und den Familiennamen des verstorbenen Menschen,
    • gegebenenfalls Geburtsnamen,
    • Ort und Tag der Geburt,
    • gegebenenfalls Geburtsnamen,
    • Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, wenn sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt.
    • den letzten Wohnsitz,
    • den Familienstand,
    • die Vornamen und der Familienname des Ehegatten oder Lebenspartners beziehungsweise der Lebenspartnerin zum Zeitpunkt des Todes. Dies gilt auch, wenn der andere Ehegatte oder Lebenspartner beziehungsweise die andere Lebenspartnerin vorher verstorben ist. Dies gilt nicht, wenn zu Lebzeiten die Ehe geschieden oder die Lebenspartnerschaft aufgelöst wurde.
    • den Sterbeort und
    • den Zeitpunkt des Todes.

    Der beglaubigte Ausdruck aus dem Sterberegister gibt die Einträge des Sterberegisters wieder.

    Eine Internationale Sterbeurkunde ist eine mehrsprachige Sterbeurkunde, sodass Sie für die Verwendung im Ausland keine Übersetzung benötigen. Sie gilt in allen Staaten, die sich dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angeschlossen haben. Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.

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    Ansprechpartner

    Stadt Achern (Stadt Achern)

    Adresse

    Hausanschrift

    Illenauer Allee 73

    77855 Achern

    Postfachadresse

    Postfach 10 40

    77841 Achern

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07841 642-0

    Fax: 07841 642-3000

    E-Mail: stadtverwaltung@achern.de

    Internet

    Sprachversion

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    Fachgebiet 2.2 - Bürgerservice - Standesamt (Fachgebiet 2.2 - Bürgerservice - Standesamt )

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    77855 Achern

    Lieferanschrift

    Rathausplatz 1

    77855 Achern

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07841 642 1230

    Fax: 07841 642 3220

    E-Mail: standesamt@achern.de

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Achern

    • bei Online-Beantragung:
      • Kopie des Personalausweises oder Reisepass
      • Nennung des Verwendungszwecks unter "(3) Ihr Anligen", damit die korrekter Urkunde ausgestellt werden kann.
    • bei persönlichem Erscheinen:
      • Personalausweis oder Reisepass
    • bei Vertretung:
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person und Ausweis des oder der Bevollmächtigten
    • unter Umständen: Angabe des Sterbetages
    • Darüber hinaus können erforderlich sein:
      • Nachweis des rechtlichen Interesses
      • Nachweis des berechtigten Interesses (Geschwister)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Achern

    • Sie sind 16 Jahre alt.
    • Sie gehören zu folgendem Personenkreis:
      • Ehemann oder Ehefrau, Lebenspartner oder Lebenspartnerin der verstorbenen Person
      • Eltern, Großeltern und Urgroßeltern sowie Kinder, Enkel und Urenkel der verstorbenen Person
      • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
      • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Achern

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Achern

    Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamt des Sterbeortes beantragen und die Gebühr sofort bezahlen.

    Eine schriftliche Beantragung ist ebenso möglich. Manche Standesämter bieten an, dass Sie die Urkunden auch per Fax, Mail oder telefonisch bestellen können. In den genannten Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären,

    • ob es Ihnen die Urkunde zuschicken soll oder Sie sie abholen und
    • wie Sie die Gebühren bezahlen können.

    Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nur möglich, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen.

    Fristen

    Hinweise für Achern

    keine

    Kosten

    Hinweise für Achern

    • Sterbeurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister: je EUR 20,00
    • Internationale Sterbeurkunde: 20,00 Euro

    Gebührenfrei sind Ausfertigungen der Sterbeurkunden zum Nachweis des Sterbefalls für

    • die Krankenkasse,
    • die gesetzliche Rentenversicherung und
    • das Versorgungs- und Sozialamt.

    Bei Online-Beantragung: Bitte nennen Sie unter "(3) Ihr Anliegen" welches Dokument Sie benötigen.

    Hinweis zu Online Beantragung: Den Gebührenbescheid und Ihre bestellte/n Urkunde/n oder beglaubigte/n Abschrift/en erhalten Sie per Post an Ihre bei "Persönliche Angaben" eingegebene Adresse.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Achern

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en